Hacker haben Zugang geknackt

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merlinnatty123

#1

21.05.2008, 10:15

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Eine Kanzlei bekommt eine Rechnung ihres Internetproviders, weil sich irgendjemand in das Kanzleisystem eingehackt und auf Kosten der Kanzlei für 500 EUR im Internet Sachen runtergeladen hat. Auf der RE ist zu ersehen, daß sich jemand aus Russland ins Internet eingewählt hat. In der Kanzlei war es aber definitiv niemand.

Muss diese Rechnung nun trotzdem bezahlt werden ?

Ich überleg die ganze Zeit wie es bei ner Kreditkarte wäre.. hier könnte man das Geld zurückholen und ne eidesstattliche Erklärung abgeben, daß man das eben nicht war....
Habt ihr ne Idee? Danke.
Andreas

#2

21.05.2008, 10:39

Nur zur Info:

Das ist selbstverständlich ein fiktiver Fall :wink:
Kordu

#3

21.05.2008, 10:55

Gut, dass Du das schreibst, Andreas!! Ich dachte jetzt wirklich, dass das wirklich passiert ist!
HIMI
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#4

21.05.2008, 10:57

hallo merlinnatty,

was willst Du genau wissen? Zu dem beispielhaften "Fall" Internetkriminalität gibt es ausführliche Rechtsprechung, wie auch zur "gehackten" Kreditkarte.
In beiden Fällen kommt es sehr auf die konkreten Umstände an, und die schilderst Du genau nicht.

Hier 'nen Spekulationsthread zu eröffnen halte ich für unergiebig.
ich glaub mich knutscht ein Elch
_steffi_

#5

21.05.2008, 10:58

Auch wenns fiktiv ist, mir will nicht einfallen, was man dagegen machen könnte. Die haben sich also mit der IP-Adresse der Kanzlei eingeloggt udn Daten runtergeladen.
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Mr.Black
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#6

21.05.2008, 11:05

Wenn belegbar ist, dass es sich um einen Hackerangriff handelt, dann scheiden vertraglich Zahlungsansprüche aus, weil die Kanzlei erkennbar nicht Vertragspartner geworden ist.

Denkbar wären unter Umständen Schadenersatzansprüche wenn eine mangelhafte Sicherung vorgelegen haben sollte. Hierzu wäre aber zu prüfen ob und welche Sicherungspflichten der Systembetreiber einhalten mußte um Hackerangriffe auszuschließen.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
merlinnatty123

#7

21.05.2008, 11:07

@Himi.
Stell Dir vor, Du machst ne Weiterbildung und bekommst das als Aufgabe... Wo würdest Du die theoretische Frage stellen, wenn nicht hier im Forum?

@_steffi_
scheint so zu sein. Ich hab leider nicht mehr Info bekommen... ich denk mir halt bei der Kreditkarte könnte man die Abbuchung rückgängig machen, also wäre es doch logisch hier die RE gar nicht erst zu bezahlen, oder?
merlinnatty123

#8

21.05.2008, 11:08

@Mr. Black. prima, das hilft schonmal. danke
HIMI
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#9

21.05.2008, 11:25

@merlinnatty: ... solch eine Frage im Rahmen der Fortbildung würde ich für etwas sonderbar halten, eben mangels Präzision der Fallschilderung. Da gibt es eben zuviele "Wenns".
Allenfalls könnte ich mir vorstellen, einen Fragenkatalog zur Ermittlung des konkreten Sachverhalts (und dazu gehört auch die Frage der "Nachweisbarkeit" des Hackerangriffs sowie die Erfüllung der Sicherungspflichten durch den Systembetrieber) erstellen zu lassen um danach an die rechtliche Würdigung resp. der Frage, wer ggf. Ansprüche gegen wen hat, zu gehen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
merlinnatty123

#10

21.05.2008, 12:14

:thx himi. mr. black hat mir soweit schon geholfen, dass ich weiter komme. :D
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