Bei Firmen machen wir aber grundsätzlich Vergütungsvereinbarungen.
Bei Privatpersonen kommt es darauf an.
Da jedoch viele unserer Sachen (ich sitze in der Prozessabteilung) von unserer Insolvenzabteilung kommen rechnen wir außergerichtlich nach Zeit und gerichtlich nach RVG ab.
Vergütungsvereinbarung - wie macht Ihr das?
Ja, wir haben ja auch kaum "Laufkundschaft". Komischerweise entstehen aber dadurch manchmal Fälle bei denen die Mandanten auch im Falle des Gewinns draufzahlen...
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ah okay. Wir leben hier von der Laufkundschaft.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern