Vergütungsvereinbarung - wie macht Ihr das?

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
cully
Forenfachkraft
Beiträge: 147
Registriert: 29.03.2007, 17:53
Wohnort: Frankfurt am Main

#1

19.05.2008, 15:12

Hallo,

mein Chef möchte im Bereich des allgemeinen Zivilrechts künftig nicht mehr auf der Basis des RVG tätig werden, sondern eine Stundenvergütung vereinbaren. Hierzu möchte er bei neuen Mandanten das Mandat nur übernehmen, wenn diese bereit sind, eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen.

Habt Ihr damit Erfahrung oder rechnet Ihr auch nach RVG ab? Funktioniert das bei Euch oder sagen nicht doch viele "Nein, danke!"? Wann sprecht Ihr das Thema an und wann lasst Ihr die Vereinbarung unterschreiben?

Ich bin momentan noch etwas skeptisch und befürchte, dass viele einfach nicht bereit sind, ein Stundenhonorar zu akzeptieren. Bislang haben wir eher selten Vergütungsvereinbarungen getroffen. Mein Chef meint aber, dass es da nie Probleme gab - die Bereitschaft also vorhanden und sogar viel größer sei als man geeminhin so denkt...

Naja, bin mal auf Eure Erfahrungen gespannt.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

19.05.2008, 15:19

Hmm im Zivilrecht halte ich Vergütungsvereinbarungen - angebracht will ich nicht sagen - nicht für so sinnvoll. In Strafsachen bringt das schon mehr und hat auch - meiner Erfahrung nach - mehr Sinn. Wenn man in Zivilsachen natürlich bei Streitwerten von z. B. 20.000,-- € aufwärts erst Mandate annimmt o. ä. würde ich schon sagen dass sich Vergütungsvereinbarungen lohnen, das Haftungsrisiko ist ja auch schon größer als z. B. bei 2.000,-- €.

Hoffe es ist allgemein verständlich, was ich damit ausdrücken will.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#3

19.05.2008, 15:22

Wir versuchen auch so viel wie möglich nur über Zeitabrechnung zu machen (wir machen im Übrigen hauptsächlich Arbeitsrecht). Allerdings bietet das Chef auch nicht jeden Mandanten an, also nicht unbedingt bei denen, wo er meint, dass sie sich das absolut nicht leisten können.

Darauf angesprochen werden die Mandanten meist im ersten Besprechungstermin. Allerdings würden wir hier niemanden wegschicken, nur weil er damit nicht einverstanden ist.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
Faina Kushner
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 19.05.2008, 10:17
Wohnort: Schwerin

#4

19.05.2008, 15:23

wir haben eine Vereinbarung. aber nur für das erste Geschpräch also die Beratung da rechnen wir im halbe-stunden takt ab. Unterschrieben wird die vom Mandanten, wenn er das erste Mal zum TErmin kommt und im Wartezimmer wartet. Da gebe ich ihm das zur Unterschrift. Wenn er das nicht unterschreiben will hat er pech gehabt, dann nimmt der Anwalt ihn auch nicht an. Bei uns klappt das ganz gut. Ich weiß nicht wie das bei den anderen ist.
[color=#40BF40]Liebe Grüße Faina[/color]


Ich bin so cool, ich kann sogar Drehtüren zuknallen!!!


Rechtsanwaltsfachangestellte sind die besten Liebhaberinnen!
Mops
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1162
Registriert: 29.06.2007, 15:26
Wohnort: Halle (Saale)

#5

19.05.2008, 15:23

Habe auch die Erfahrung, dass Mdt. in Strafsachen eher bereit sind, eine Vergütungsvereinbarung zu unterschreiben. In Zivilisachen ist es z.T. sogar so, dass Mdt. sich selbst einfache Formulare wie z.B. Vollmachten ewig durchlesen.

Da die Verhandlung ja zwischen Mdt. und RA geführt wird, denke ich, dass dein Chef das sicher selbst beurteilen kann, ob seine Mdt. hierzu bereit sind.
Benutzeravatar
Mr.Black
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1013
Registriert: 20.04.2007, 12:22
Wohnort: Berlin

#6

19.05.2008, 15:42

Wir arbeiten nur auf der Basis von Vergütungsvereinbarungen nach Stundensatz oder projektbezogen (z.B.Vertragserstellung) im Bereich (Zivil)Wirtschaftsrecht. Die entsprechende Vereinbarung übersenden wir automatisch bei einer neuen Mandatsanfrage.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#7

19.05.2008, 15:46

@Mr.Black Und wenn die keine Vergütungsvereinbarung wollen, nehmt ihr das Mandat gar nicht erst an?
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
cully
Forenfachkraft
Beiträge: 147
Registriert: 29.03.2007, 17:53
Wohnort: Frankfurt am Main

#8

19.05.2008, 15:59

Mein Chef möchte das gar nicht im Bereich der hohen Streitwerte einführen. Im Gegenteil: Die Vielzahl der Fälle mit geringem Streitwert hat ihn dazu bewogen, über das Thema Vergütungsvereinbarung nachzudenken. Er ärgert sich immer wieder, wenn er eine Menge Zeit und Arbeit investiert und dann nach dem RVG kaum etwas rausspringt. Er möchte deshalb tatsächlich die neuen Mandaten vor die Wagl stellen, die Verienbarung zu akzeptieren oder sich einen anderen RA zu nehmen.

@Mr. Black:
Ihr übersendet die Vereinbarung also noch vor der ersten Besprechung, wenn ich das richtig verstehe, oder?
Benutzeravatar
Mr.Black
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1013
Registriert: 20.04.2007, 12:22
Wohnort: Berlin

#9

19.05.2008, 16:32

@ Ciara: genau (naja vielleicht bei Millionenstreitwerten eine Ausnahme)
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#10

19.05.2008, 16:35

Bei uns wird kaum nach Vergütungsvereinbarungen abgerechnet. Deswegen war ich grad etwas verwirrt. Aber im Wirtschaftsrecht sieht sowas ja bestimmt auch anders aus als im Sozial- und Familienrecht. :lol:
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Antworten