USt bei Unfallangelegenheit?
Ich habe eine Spezifizierung der Schadensangelegenheit, nun sind Abschleppkosten dazugekommen. Ich will den vollen Betrag mit USt nehmen. Der Anwalt hat ohne USt genommen. Wir wissen noch nicht, ob der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist. Nehme ich jetzt mit oder ohne?
- butterflybabe
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Bei Mdt nachfragen. Und zwar bevor ihr ein Anspruchsschreiben fertigt.
Sowas muss vorher geklärt werden und kann nicht erst irgendwann im Mandat geschehen.
Der RA hat ja auch eine Hinweispflicht, dass bei Vorsteuerabzugsberechtigten mandanten keine UST verlangt werden kann, sondern diese auch bei der RA-Gebühren vom Mdt zu tragen sind.
Sowas muss vorher geklärt werden und kann nicht erst irgendwann im Mandat geschehen.
Der RA hat ja auch eine Hinweispflicht, dass bei Vorsteuerabzugsberechtigten mandanten keine UST verlangt werden kann, sondern diese auch bei der RA-Gebühren vom Mdt zu tragen sind.
Ich würde auf jeden Fall vorher beim Mandanten nachfragen und erst dann an die GEgenseite schreiben.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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