also nicht erwähnen aber in zukunft bitte notieren!!!Ich befürchte, Ihr werdet keine Wiedereinsetzung bekommen, wenn ihr keine Vorfristen notiert....
falsch notierte Berufungsbegründungsfrist
Deswegen sag ich ja: Nichts zusammenschustern, aber alles glaubwürdig "erscheinen lassen". Wenn alle mitmachen und sich einig sind, muss nirgendwo stehen, dass keine VF notiert wurde und dies immer so ist. Kann ja in diesem einen Einzelfalle mal aus Versehen vergessen worden sein.
Dann muss man noch eine gute Erklärung finden, warum die Frist schlussendlich nicht notiert war und was der RA üblicherweise unternimmt, dass sowas nicht passiert.
Es wird schwierig, aber nicht unlösbar.
Dann muss man noch eine gute Erklärung finden, warum die Frist schlussendlich nicht notiert war und was der RA üblicherweise unternimmt, dass sowas nicht passiert.
Es wird schwierig, aber nicht unlösbar.
Aber eigentlich musst nicht nur Du eine eV abgeben, sondern auch Dein Chef. Der hält ja den Kopf für seine Mannen hin. Warum er nicht auch drauf geschaut hat.
Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass mir sowas auch schon passiert ist. Allerdings notieren wir Vorfristen und die Bürohilfe ist akribisch mit sowas. Ist trotzdem passiert, schon ne ganze Weile her. Wir haben die Wiedereinsetzung bekommen, gottseidank nichts weiter passiert.
Dem Gericht nicht nur glaubhaft machen, dass das ein absolutes Versehen war, sondern auch dickes fettes sorry hübsch verpacken, auch darum bitten, dem Mandanten die Wiedereinsetzung zu gewähren.
Hast meine ganzes Mitgefühl, ist echt ein besch.... Gefühl, den Hintern so weit auf dem Grill zu haben.
Wir hatten sowas auch schon mal... und ham weiß ich was alles versichert und nen BGH-Anwalt hat noch mal die Sache geprüft und für uns Stellung genommen. Aber wir haben trotzdem keine Wiedereinsetzung bekommen. Ich glaub so einfach wird das nicht. Trotzdem schon mal viel Glück.
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Sollte man nicht bei der Wahrheit bleiben, gerade wenn man eine eV abgibt?Gina hat geschrieben:Deswegen sag ich ja: Nichts zusammenschustern, aber alles glaubwürdig "erscheinen lassen". Wenn alle mitmachen und sich einig sind, muss nirgendwo stehen, dass keine VF notiert wurde und dies immer so ist. Kann ja in diesem einen Einzelfalle mal aus Versehen vergessen worden sein.
Dann muss man noch eine gute Erklärung finden, warum die Frist schlussendlich nicht notiert war und was der RA üblicherweise unternimmt, dass sowas nicht passiert.
Es wird schwierig, aber nicht unlösbar.
Ja, das sollte man ....mrsgoalkeeper hat geschrieben:Sollte man nicht bei der Wahrheit bleiben, gerade wenn man eine eV abgibt?
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sollte, aber dann klappts u.U. nicht
mein Chef hat z.B. nach ner Strafverhandlung vergessen die Berufungsfrist zu notieren. Hätte man das vortragen sollen?!
mein Chef hat z.B. nach ner Strafverhandlung vergessen die Berufungsfrist zu notieren. Hätte man das vortragen sollen?!
Natürlich sollte man bei der Wahrheit bleiben, wenn man eine eV abgibt. Hilft aber nix, wenn man dann keine Wiedereinsetzung bekommt. Ich war zum Glück bislang nur in der Lage, eine eV abzugeben, die zu 100 % den Tatsachen entsprach. Und man muss sich auch der Folgen bewusst sein, die eine falsche eV hat - strafrechtlich betrachtet.
Einfach wird es nicht, eine Wiedereinsetzung zu bekommen, wenn man schon bei Antragstellung weiß, dass einiges im Argen liegt bei der Organisation der Fristnotierung. Der BGH verlangt z.B., dass Vorfrist und Fristablauf auf dem "verfristeten" Dokument in unterschiedlichen Farben erkenntlich gemacht sind: FAbl. natürlich in Rot! Wenn man nicht belegen kann, dass sonst in allen Akten entsprechend vorgegangen wird und nur in diesem einen Falle ein Versehen vorlag, wird es heiß.
Und wie weit man bei den überzeugenden Belegen gehen will, muss man wirklich allein entscheiden - das sollte der RA tun und seine Fachkraft muss für sich entscheiden, wie weit sie bei der eV geht. Alles würde ich auch nicht unterschreiben. Nur soweit ich persönlich mitgehen würde und weiß, dass ich ganz allein Bockmist gebaut hab.
Im Übrigen muss die Haftpflichtversicherung schon mal informiert werden.
Einfach wird es nicht, eine Wiedereinsetzung zu bekommen, wenn man schon bei Antragstellung weiß, dass einiges im Argen liegt bei der Organisation der Fristnotierung. Der BGH verlangt z.B., dass Vorfrist und Fristablauf auf dem "verfristeten" Dokument in unterschiedlichen Farben erkenntlich gemacht sind: FAbl. natürlich in Rot! Wenn man nicht belegen kann, dass sonst in allen Akten entsprechend vorgegangen wird und nur in diesem einen Falle ein Versehen vorlag, wird es heiß.
Und wie weit man bei den überzeugenden Belegen gehen will, muss man wirklich allein entscheiden - das sollte der RA tun und seine Fachkraft muss für sich entscheiden, wie weit sie bei der eV geht. Alles würde ich auch nicht unterschreiben. Nur soweit ich persönlich mitgehen würde und weiß, dass ich ganz allein Bockmist gebaut hab.
Im Übrigen muss die Haftpflichtversicherung schon mal informiert werden.