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Geldempfangsvollmacht-fällt mir gerade auf

Verfasst: 11.04.2008, 12:53
von Summerof77
Hallo Leute! Wir schreiben sehr oft: Geldempfangsvollmacht wird versichert. Oder aber wir fügen in einigen Fällen, wenn z. B. ein Vergleichsbetrag auf unser Konto gezahlt werden soll, eine Vollmacht von uns bei. Wir haben die Einheitsvollmacht von Soldan-schon seit Jahrhunderten ;)

Nun fällt mir auf: Unter 14. steht:

Empfangnahme der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und notwendigen Auslagen.


DAS ist ja kein Geldempfang von Fremdgeldern!!!

Wie wird das gehandhabt bei Euch? Gibt es ggf. ein Vollmachtsexemplar, auf dem das so verzeichnet ist oder hat jemand mal ein Muster?

Vielleicht habt Ihr ja auch generell eine Extra-Geldempfangsvollmacht vom Mandanten?

Wäre schön, wenn jemand einen Tipp hätte!

Eure Summer

Verfasst: 11.04.2008, 13:04
von NiTa
Also bei uns steht in der Vollmacht:

Empfangnahme und Freigabe von Geld, Wertsachen ...

Verfasst: 11.04.2008, 13:06
von jenniver
Wir haben von Soldan die "Einheitsvollmacht (Form V 118 673-VI/V95) dort steht: "..., Geld, Wertsache und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen ...

Verfasst: 11.04.2008, 13:07
von Kimmy
Wir haben auch die Standard-Vollmacht von Hans Soldan gehabt. Die haben wir halbwegs abgeschrieben in PC, rausgelassen, was nicht notwendig ist und insbesondere wg. Inkassovollmacht geschrieben "Empfangnahme jedweder Gelder, egal welcher Art, z.B. Auslagen, Fremdgelder etc."

Und die haben wir als Standardschreiben im PC abgespeichert.

Verfasst: 11.04.2008, 13:43
von StineP
....................


Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsver¬waltungs-, und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenz- und Ver¬gleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Ju¬stizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

Verfasst: 11.04.2008, 18:44
von Pepsi
wir haben diese Vollmacht für alles:

Prozessvollmacht gemäß § 81 ff. ZPO und §§ 302, 374 StPO erteilt. Soweit Zustellungen statt an den Bevollmächtigten auch an die Partei unmittelbar zulässig sind (z.B. § 16 FGG, § 8 VwZG), wird darum ersucht, diese nur an meinen Bevollmächtigten zu bewirken.

Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

1.) Verteidigung und Vertretung in Bußgeldsachen und Strafsachen in allen Instanzen, auch für den Fall der Abwesenheit sowie auch als Nebenkläger, Vertretung gemäß § 411 StPO mit ausdrücklicher Ermächtigung gemäß § 233 StPO, Vertretung in sämtlichen Strafvollzugsangelegenheiten.

2.) Strafanträge zu stellen und zurückzunehmen sowie die Zustimmung gemäß §§ 153 und 153 a StPO zu erteilen.

3.) Entschädigungsanträge nach dem StrEG zu stellen.

4.) Empfangnahme und Freigabe von Geld,, Wertsachen, Urkunden und Sicherheiten, insbesondere des Streitgegenstandes, von Kautionen, Entschädigungen und der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und notwendigen Auslagen.

5.) Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere.

6.) Entgegennahme von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen, Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie Verzicht auf solche, Erhebung und Rücknahme von Widerklagen - auch in Ehesachen.

7.) Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis.

8.) Vertretung vor den Familiengerichten gem. § 78 ZPO, sowie Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen und Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

9.) Vertretung in Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners und in Freigabeprozessen sowie als Nebenintervenient.

10.) Alle Nebenverfahren z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren, Zwangsversteigerung- und Verwaltung oder Hinterlegungsverfahren.

11.) Abgabe von Willenserklärungen (z.B. Kündigung, Anfechtung etc.)