Sichere Zustellung

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uwemo
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#1

03.04.2008, 13:09

Würde mal gerne erfahren, wie bei Euch es gehandhabt wird. Wie wird bei Euch verfahren, um zB einen sicheren versand an die Behörde zu gewährleisten.

Gruß

Uwemo
StineP

#2

03.04.2008, 13:12

EInschreiben/Rückschein


Einschreiben/Einwurf
Kimmy

#3

03.04.2008, 13:14

und wenn es nicht zu weit weg ist per Bote, ansonsten wie Stine schreibt.
Janin

#4

03.04.2008, 13:16

genau oder per bote wie kimmy sagt. unsere gerichtspost hier im umkreis bringen unsere rae selbst hin.
Andreas

#5

03.04.2008, 13:57

Eine wirklich rechtssichere Zustellung läßt sich auch per Einschreiben, egal ob Einwurf, Rückschein oder was auch immer nicht bewerkstelligen. Da kann immer noch der Einwand kommen, daß was ganz andres im Umschlag gewesen sei, z. B. leere Blätter!

Per Bote geht, aber auch nur (ziemlich) rechtssicher in folgender Konstellation:

- RA diktiert ab
- Mitarbeiterin 1 tippt das Band
- Mitarbeiterin 2 liest das Schreiben, vergewissert sich, daß alle erwähnten Anlagen beigefügt sind, bringt es persönlich zum Chef, läßt es unterschreiben, packt es persönlich ein, verschließt den Umschlag, bringt es persönlich zum Empfänger und gibt es dort ab (oder in seinen Wirkungsbereich)

Ansonsten bleibt noch die Zustellung per GV, die dürfte narrensicher (gegnerische Narren :wink:) sein.
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Coonie
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#6

03.04.2008, 13:59

wir nehmen auch den GV oder den Boten in Anspruch, wenn es wirklich wichtig ist.
Allgemeiner Kram wird per Einschreiben Rückschein verschickt
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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Sabbel1987
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#7

03.04.2008, 14:02

Wir verschicken den allgemeinen Kram, z.b. Aufforderungschreiben immer noch als Einwurfeinschreiben, damit der Gegner nicht sagt, wie hab nie was erhalten. Denn Einschreiben-Rückschein müssen sie ja nicht unterschreiben bzw. wurden die oft einfach nicht abgeholt!
[color=#800000]Liebe Grüße
Sabbel

[b]Wo kämen wir hin, wenn niemand ginge um zu schauen wohin wir kämen wenn wir gingen![/color][/b]
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sunny84
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#8

03.04.2008, 14:14

Aber bei einem Einwurfeinschreiben hast du auch keinen Nachweis dafür, dass der Schuldner das Schreiben auch wirklich erhalten hat. Du hast nur den Nachweis, dass du es auch wirklich zur Post gebracht hast.
Dazu gibts auch ein Urteil: AG Kempen, 11 C 432/05, Urteil vom 22.08.06
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#9

03.04.2008, 14:34

ich kann hier meinen vorrednern nur zustimmen. du musst halt immer schauen, was für dich in der bestimmten situation am günstigsten ist.
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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#10

03.04.2008, 15:11

Wenns wirklich, wirklich, wirklich wichtig ist, hilft definitiv nur die Zustellung per GVZ.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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