Rechtskraft Scheidung Ziffer II

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Majo
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#1

12.03.2008, 15:31

Hilfe! ;-)

Hab das Scheidungsurteil nebst Protokoll mit EB Zugestellt erhalten.
Hinsichtlich Ziffer I (Scheidung) ist das Urteil rechtkräftig.
Normalerweise würde ichjetzt einen Rechtskraftvermerk hinsichtlich Ziffer II (versorgungsausgleich) einholen.

1. Frage: Ab wann macht man das?
2. Frage: In diesem Fall heißt es: "Das Verfahren über den Versorgungsausgleich wird ausgesetzt"

Was mach ich nun?

Sorry für die blöde Frage, aber steh grad voll auf dem Schlauch
Janin

#2

12.03.2008, 15:33

ja dann fehlen hierzu noch einige daten bzw. warum wurde ver va ausgesetzt?
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Majo
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#3

12.03.2008, 15:48

"Es werden derzeit keine Versorgungsleistungen erbracht, auf die sich der Versorgungsausgleich auswirkt..."
"Sobald Versorgunsleistungen erbracht werden, ist er auf Antrag wieder aufzunehmen. In diesem Fall sollte der Antrag von der betroffenen Partei dann sofort gestellt werden."
Janin

#4

12.03.2008, 15:53

:hm so etwas habe ich bisher noch nie gehabt.

und wenn es nie versorgungsleistungen gibt? das ist wirklich schwierig.
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Majo
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#5

12.03.2008, 15:57

ab wann beantrage ich denn normalerweise einen Rechtskraftvermerk für Ziuffer II?

Hab noch ein anderes Scheidungsurteil da. Da steht nur drauf "das Urteil ist rechtkräftig seit" sonst nix. Kein Datum oder sonstiges!
Ach, Famlienrecht nervt!
Janin

#6

12.03.2008, 16:35

also ich beantrage rechtskraftvermerk einen monat nach verkündigung des scheidungsurteiles, da es dann rechtskräftig ist.
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Pepples
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#7

12.03.2008, 17:54

Na, wenn das Verfahren über den Versorgungsausgleich ausgesetzt ist, gibt es hierüber auch keine Entscheidung die rechtskräftig werden kann, folglich kannst Du hierüber auch keinen Rechtskraftvermerk einholen.

Warum das jetzt so gemacht wurde vom Gericht, darüber kann ich nur spekulieren. Bezieht vielleicht einer der beiden schon Rente und der andere nicht und die Aussetzung soll verhindern, dass die Rente des einen jetzt schon gemindert wird, obwohl der andere noch keinen Rentenbezug hat und die Übertragung daher noch nicht in Anspruch nehmen würde?
Ich hoffe, es kann jemand meinen Gedankengängen folgen... :roll:
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Leila
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#8

13.04.2008, 17:13

ich habe den rechtskraftvermerk immer nach einem monat ab zustellung des urteils beantragt, egal ob va ausgesetzt wurde, denn im urtei geht es ja hauptsächlich um die scheidung der ehe. darüber brauchst du einen rechtskraftvermerk. dieses urteil mit rechtskraftvermerk braucht eure/r mandant/in dann, damit dieser zum standesamt gehen kann und seinen namen ändern kann.
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#9

14.04.2008, 18:11

schließe mich leila an, warum wieso weshalb der va ausgesetzt wurde, kann ich mir nicht erklären, aber das von pepples hört sich gut an :)

bin auch grad dabei, mich in familienssachein einzuarbeiten und kann auch nur sagen, wenn man da ins kalte wasser geschmissen wird(so wie ich , "Machst mal eben die sachen mit" ) dann denkt man des öfteren, sch*****
Tut das, was ich auch tun würde :-)
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#10

14.04.2008, 18:18

Hallo Majo,
wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist der Rechtskraftvermerk bezüglich Scheidung ja schon auf dem Urteil.
Ansonsten ist es genauso, wie Pepples geschrieben hat. Der Versorgungsausgleich wird noch nicht durchgeführt, also hier auch kein Rechtskraftvermerk.
Alles klar?

LG Blockflöte
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