Vertreterbestellung für RA

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Mareiksche
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#1

07.03.2008, 12:26

Hallo... also mein Chef geht seit langer Zeit mal wieder in Urlaub! Kann mir jemand ein Muster für die Vertreterbestellung zur Verfügung stellen? Wäre sehr dringend! Vielen Dank im Voraus...
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Bino
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#2

07.03.2008, 13:37

ich bitte darum, für die Zeit meiner urlaubsbedingten Abwesenheit in der Zeit vom ... bis ... Frau Rechtsanwältin/Herrn Rechtsanwalt (B)..., geschäftsansässig ...., als meinen amtlich bestellten Vertreter zu bestellen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt(A)

Ich bin mit der Bestellung als amtlich bestellter Vertreter für RA (A) im angegebenen Zeitraum einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt (B)
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Mareiksche
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#3

07.03.2008, 13:58

Vielen Dank :-)
Kordu

#4

07.03.2008, 13:59

@Mareiksche: Bestellt Ihr da immer "offiziell" einen Vertreter für den RA?

Wenn unser RA in Urlaub geht, unterschreibt einfach ein anderer RA für ihn und das war's. Nur für ihn als Notar wird natürlich ein Vertreter bestellt.
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skugga
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#5

07.03.2008, 14:17

Kommt drauf an, wie lange er weg ist, Kordu. Bis zu einer Woche gehts auch so, darüber hinaus muss eigentlich ein Vertreter bestellt werden.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Mareiksche
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#6

11.03.2008, 08:52

Hey, das Problem ist, dass mein Chef mit keinem Anwalt in Bürogemeinschaft oder so ist... deswegen... außerdem ist er knapp 2 Wochen nicht da!
Trotzdem vielen Dank! :-)
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Curry
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#7

20.08.2008, 14:07

Gibt es da eine gesetzliche Regelung für, dass ab einer bestimmten Zeit, ein Vertreter bestellt werden muss?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Tigra
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#8

20.08.2008, 14:09

mein chef hat für sowas "gute Freunde" :D

kostet sowas auch nicht?

Habt ihr soviel, das ihr Vertreter überhaupt braucht?
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Curry
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#9

20.08.2008, 14:13

Nein, wir brauchen eigentlich keinen. Ich wollte halt nur wissen, ob man ab einem bestimmten Zeitraum dazu verpflichtet ist, einen zu bestellen.
Curry

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Bex
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#10

20.08.2008, 15:16

Nee, als RA ohne Notar eigentlich nicht. Mein Chef ist auch immer zwei Wochen weg, wenn er denn mal fährt. Meistens krieg ich den Kram dann auch allein gebacken. Für den Fall, daß dann doch mal was ist, womit ich alleine nicht zurecht komme, hat er einen Kollegen aus einer anderen Kanzlei, der dann bei Bedarf mal mit einspringt und den ich jederzeit ansprechen kann.

In den 11 Jahren, die ich hier arbeite, ist das allerdings erst einmal vorgekommen. Und da war er noch nicht mal in Urlaub sondern plötzlich im KH und der "nette" Richter hat sich geweigert, den Termin zu verlegen.
Schuld ist die Schmiere auf der Achse der Autorität!
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