HÖFLICH AN RECHNUNG ERINNERN

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
rotzer

#11

05.03.2008, 15:26

Bei mir sieht das meist so aus:

Sehr geehrter XY,

ich nehme Bezug auf die hiesige KoRe vom.... über....., welche ich nochmals in Kopie beifüge. Möglicherweise ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen diese auszugleichen, denn nach Durchsicht meiner Buchungsunterlagen konnte ich hierauf bislang keinen Zahlungseingang feststellen. Ich darf Sie daher höflich an den Ausgleich vorgenannten Betrages bis zum .... erinnern.
MFG
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Smilie
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#12

05.03.2008, 15:29

Bei uns schaut sie so aus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der im Betreff genannten Angelegenheit beziehen wir uns auf unser Schreiben vom 10. April 2007 (mit dem wir die Kostennote übersandt haben).

Wir dürfen höflichst an die Begleichung der dem vorbenannten Schreiben beigefügten Kostenrechnung (nochmals in Kopie anbei) bis zum 6. Juli 2007 erinnern.

Mit freundlichen Grüßen
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Andreas

#13

13.03.2008, 10:12

Ich hab den Beitrag mal aus dem Job-Bereich rausverschoben.
Gast

#14

13.03.2008, 10:28

Sehr geehrte...
vermutlich haben Sie übersehen, dass aus meiner Rechnung vom * noch ein Betrag in Höhe von € offen steht.

Ich bitte um Überweisung auf mein unten angegebenes Konto.
mfg
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jacqueline k
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#15

13.03.2008, 11:24

Sehr geehrte(r)...,

sicher ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, unsere Kostennote vom .... in Höhe von .... auszugleichen.

Wir dürfen Sie daher bitten, den ausstehenden Rechnungsbetrag bis spätestens zum ...... unter Angabe unseres Aktenzeichens auf eines unserer aus dem Briefkopf ersichtlichen Geschäftskonten zu überweisen.

Sollten Schwierigkeiten bei der Zahlung bestehen oder Sie bereits Zahlung an uns geleistet haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung.

mfg
:blumen
Blumige Grüße
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Bibbi
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#16

13.03.2008, 23:48

Man könnte auch schreiben

"Sehr geehrte/r.......

sicher ist es Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit entgangen...

Dürfen wir höflich an Erledigung erinnern?"

.......um es ganz freundlich zu formulieren....
LG...Bibbi... :pcwink
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(Irren ist menschlich, aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer...!;-))
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