Ab wann Mahnungen schreiben?

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Satine222000
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#1

27.02.2008, 09:19

Mein Chef hat mir Akten hingelegt wo ich die Mandanten anmahnen soll, da die Rechnungen noch offen sind. Die Rechnungen habe ich aber teilweise erst vor zwei bis drei Wochen geschrieben. Wir schreiben aber auch nie ein Datum rein, bis wann die Rechnung bezahlt sein sollte. Vielleicht sollte ich das in Zukunft mal machen. Sollte ich da jetzt schon anmahnen? Wie macht ihr das denn?
lillysss

#2

27.02.2008, 09:24

Wie war das noch, ich glaube, 30 Tage nach Rechnungserhalt ist man automatisch im Verzug, oder? Ich notiere die Akten immer 5 Wochen vor, wenn die Rechnung rausgeht, und mahne dann an (mit Frist und unter Hinweis auf Verzug).
rosa

#3

27.02.2008, 09:25

wir schreiben auch nie einen Zahlungstermin, finde auch, dass das etwas unhöflich wirkt (meine Meinung!)

ich mahne erst nach 1 Monat !!
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Smilie
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#4

27.02.2008, 09:25

Als wenn nichts in der Rechnung steht, dann würde ich von einer Fälligkeit einen Monat und 1 Tag später ausgehen. Wenn dann immer noch nichts da ist würde ich mahnen. Bei uns steht auch keine Fälligkeit in den Rechnungen - vielleicht sollte ich das mal ändern...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
NiTa
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#5

27.02.2008, 09:26

Bei uns ist es so, dass wir die 1. Mahnung nach vier Wochen rausschicken. Wir haben auch keine Frist in der Rechnung drinstehen. Die 2. wird dann nach 2 - 3 Wochen weggeschickt.

Wir rufen die Mdt. auch an und mahnen telefonisch an.
[font=Tahoma]Glück ist jeder neue Morgen, Glück ist bunte Blumenpracht,
Glück sind Tage ohne Sorgen, Glück ist, wenn man fröhlich lacht.[/font]
Satine222000
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#6

27.02.2008, 09:28

Danke für eure Antworten!
Ich ging auch immer davon aus, dass man erst nach 30 Tagen im Verzug ist. Ich lege mir die Akten jetzt einfach in zwei Wochen auf Wiedervorlage und schaue dann nochmal. Also jetzt schon nach zwei Wochen anmahnen finde ich echt unverschämt.
Micky73

#7

27.02.2008, 09:28

wir schreiben nach 4 wochen ein nettes erinnerungsschreiben
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#8

27.02.2008, 09:28

Richtig, 30 Tage ab Rechnungserhalt kommt man automatisch in Verzug. Ich warte nach Rechnungsstellung immer so 2 Monate, dann mahne ich an. Klappt meist ganz gut.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Suse
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#9

27.02.2008, 09:29

*Ein Blick ins Gesetz erleichert die Rechtsfindung.*

§ 286 BGB
LG, Ela
Bärchen

#10

27.02.2008, 09:31

Es kommt auf die Mandanten an. Wenn es eine gute langjährige Mandantschaft ist, warten wir eher mal 2 - 3 Monate, als bei Mandanten, die neu sind und mit denen wir keine Erfahrung haben. Da erinnern wir mal so nach 5 Wochen freundlich an den Ausgleich
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