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Muster - Unterlassung ZV bis Urteil gesprochen wurde

Verfasst: 25.02.2008, 15:37
von Smilie
Gibt es eigentlich ein Muster für folgenden Fall:

Gegen uns ist ein Versäumnisurteil ergangen. Dagen haben wir form- und fristgemäß Einspruch eingelegt und ein weiterer Termin ist anberaumt worden.

Die Gegenseite hat aber nun beantragt, die Kosten gegen uns festsetzen zu lassen und der KfB liegt schon vor.

Gibt es ein Muster für das Anschreiben an die Gegenseite, mit der ZV doch bitte zu warten, bis ein Urteil in der Sache gesprochen wurde? Ich will nicht riskieren, dass die die ZV einleiten, wenn denen langweilig ist.

Verfasst: 25.02.2008, 15:46
von LuzZi
Schreib doch einfach, dass die bitte bis zum Urteilsspruch nach dem eingelegten Einspruch abwarten möchten, der ihnen auch bekannt ist. (Ich setze die Kenntnis mal voraus in dem Fall, ich weiß ja nicht, wie die Postlaufzeit bei euch ist.)

Da reicht doch im Grunde ein einziger Satz, wenn er klar und deutlich formuliert ist.