Neue Kollegin anmelden

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
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Sam29

#1

18.02.2008, 18:48

Hallo,

ich soll eine neue Kollegin anmelden. Habe es bislang noch nicht machen müssen. Auf was muss ich denn achten bzw. wo muss ich sie anmelden.?
Sie verdeint um die 800 Euro, ich hatte irgendwas von Gleitzone gelesen. Muss ich sie bei der Bundesknappschaft anmelden?
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NickyS
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#2

18.02.2008, 19:31

Nein, die Bundesknappschaft ist lediglich für die Mini-Jobs (€ 400,--) zuständig.

Du mußt Deine Kollegin per Sozialversicherungsmeldung bei deren zuständigen Krankenversicherung anmelden. Das geht online per sv.net. Das Programm kann kostenlos auf den Rechner downgeloadet werden.

Für die Anmeldung brauchst Du auch Eure Betriebsnummer.

Habt Ihr ein Lohnabrechnungsprogramm oder wie macht Ihr das? Wenn Ihr ein Abrechnungsprogramm habt, wird die Sozialversicherungsanmeldung eigentlich nach entsprechender "Einrichtung" der neuen Kollegin automatisch erstellt und kann versendet werden.

Mit der Gleitzonenregelung liegst Du im übrigen richtig.
Sam29

#3

19.02.2008, 10:51

Vielen Dank. Also muss ich mir nur Ihre Krankenkasse und die Versicherungsnummer sagen und vorlegen lassen und alles weitere macht dann die Kasse, auch die Lohnsteuergeschichte?
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Puschelchen
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#4

19.02.2008, 10:59

hallo, meistens ist es so, dass die arbeitnehmer ihren krankenkassen (KK) sagen, dass sie nen neuen arbeitgeber haben und dann schickt die kk dem neuen arbeitgeber automatisch eine mitteilung, dass der neue arbeitgeber erfasst ist, aber sicherheitshalber würde ich der kk dies nochmals melden, ab wann der arbeitnehmer dort beschäftigt ist. die lohnsteuergeschichte macht nicht die kk! ihr braucht die lohnsteuergruppe für die gehaltsabrechnung bzw. euer steuerbüro welches evtl. die lohnabrechnung macht...dann würde ich noch fragen, ob sie irgendwelche VL-Verträge hat, weil dort muss man sich als neuer arbeitgeber auch melden und in zukunft die beiträge des arbeitnehmers einzahlen...
mrsgoalkeeper
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#5

19.02.2008, 11:03

Also bei uns (und auch in den Büros, in denen ich vorher tätig war) ist für so etwas der Steuerberater zuständig, der auch die Gehaltsabrechnungen macht... Macht Ihr das bei Euch selbst (Abrechnungen etc.?).

Ich mach bei neuen Mitarbeiterin immer eine Liste (Verdienst, Arbeitszeit, Krankenkasse, VWL) und geb das dann an den Steuerberater, der sich um alles kümmert (inkl. Berufsgenossenschaft). :schieb
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Curry
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#6

19.02.2008, 11:08

Wenn eure Kanzlei selbst bei der Krankenkasse noch nicht angemeldet ist, dann musst du das noch machen.

Dann musst du die Kollegin bei der Krankenkasse anmelden (über sv.net - wie schon gesagt wurde).

Dann musst du, denke ich, sie auch noch bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Curry

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