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Berufungsfrist gegen Urteil in Strafsachen

Verfasst: 07.02.2008, 08:50
von Silke8686
Kann mir jemand sagen, wie lange die Berufungsfrist in Bußgeldsachen läuft?

Vielen dank im Voraus

Verfasst: 07.02.2008, 08:58
von *Butterfly_83*
Gegen einen Bußgeldbescheid kann man Einspruch einlegen. Dieser Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Verwaltungsbehörde eingegangen sein.

Verfasst: 07.02.2008, 09:01
von Silke8686
Hallo, danke für die schnelle antwort. wir hatten damals einspruch gegen bußgeldbescheid eingelegt. das verfahren wurde abgegeben ans Gericht und jetzt erging ein Urteil. Und jetzt weiß ich nicht, welche Frist ich notieren muss....

Verfasst: 07.02.2008, 09:11
von LuzZi
Frist zur Berufungseinlegung ist eine Woche ab Verkündung des Urteils und NICHT ab Zustellung. Ab Zustellung hat man noch einmal einen Monat für die Begründung.

Verfasst: 07.02.2008, 09:13
von Silke8686
vielen dank

Verfasst: 07.02.2008, 13:23
von rosa
guck mal genau drauf, wir bekommen die immer schon mit dem rechtskraftvermerk, dann ists nämlich eh vorbei.....