Berufungsfrist gegen Urteil in Strafsachen

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Silke8686
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#1

07.02.2008, 08:50

Kann mir jemand sagen, wie lange die Berufungsfrist in Bußgeldsachen läuft?

Vielen dank im Voraus
*Butterfly_83*

#2

07.02.2008, 08:58

Gegen einen Bußgeldbescheid kann man Einspruch einlegen. Dieser Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Verwaltungsbehörde eingegangen sein.
Silke8686
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#3

07.02.2008, 09:01

Hallo, danke für die schnelle antwort. wir hatten damals einspruch gegen bußgeldbescheid eingelegt. das verfahren wurde abgegeben ans Gericht und jetzt erging ein Urteil. Und jetzt weiß ich nicht, welche Frist ich notieren muss....
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#4

07.02.2008, 09:11

Frist zur Berufungseinlegung ist eine Woche ab Verkündung des Urteils und NICHT ab Zustellung. Ab Zustellung hat man noch einmal einen Monat für die Begründung.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Silke8686
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#5

07.02.2008, 09:13

vielen dank
rosa

#6

07.02.2008, 13:23

guck mal genau drauf, wir bekommen die immer schon mit dem rechtskraftvermerk, dann ists nämlich eh vorbei.....
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