Fristenbuchführung

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Jennifer88
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#1

08.01.2008, 12:58

Wir haben uns vor kurzem ein Fristenbuch angeschafft und überlegen nun wie wir das am Besten führen können z.B. bestimmte Kennzeichnung von Fristen, oder z.B. farbige Kennzeichnung usw.

Es wäre nett wenn ihr mir Schreiben könntet wie ihr das Fristenbuch führt. Wie ihr Fristen die gestrichen sind kennzeichnet und so weiter.

Vielen Dank!
Kimmy

#2

08.01.2008, 12:59

Fristablauf: Rot
Vorfrist (1 Woche zuvor): Schwarz
Frist und Vorfrist streichen: Mit dünnem schwarzem Stift, damit man noch erkennen, kann, was da stand.
Teddybär14
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#3

08.01.2008, 13:01

Also ich habe ein eigenes Buch, die anderen Kolleginnen nicht, die notieren nur über den PC, ist mir aber zu gefährlich, falls die EDV mal abschmiert.
Also ich habe einen Kalender, dort trage ich die Hauptfrist ein und markiere sie gelb, damit ich genau sehe, ob des Hauptfrist oder Vorfrist ist, dann noch Vorfristen von je einer Woche und drei Tage. Die markeire ich aber nicht.
Wenn die Frist raus ist, das heiß nicht nur geschrieben, sondern raus, dann streiche ist sie in meinem Kalender

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
Kimmy

#4

08.01.2008, 13:02

wenn man die Fristen im PC notiert muss man sogar trotzdem einen Hand-Fristenkalender führen. So wie Du sagst: Stürzt PC ab, au weia, da gibt es keine Wiedereinsetzung. Gefährlich, gefährlich ;-)
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butterflybabe
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#5

08.01.2008, 13:04

wenn man die Fristen im PC notiert muss man sogar trotzdem einen Hand-Fristenkalender führen. So wie Du sagst: Stürzt PC ab, au weia, da gibt es keine Wiedereinsetzung.
Sagt denn der BGH nicht, dass das nicht mehr so sein muss?
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Curry
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#6

08.01.2008, 13:09

Ich schreibe meine Fristen auch rot (vorweg gekennzeichnet mit "F") und meine Vorfristen schwarz (vorweg gekennzeichnet mit "VF").

Streichen tue ich die Fristen mit einem schwarzen Kuli und es wird dahinter geschrieben, wie die Frist raus ist (also per Fax, Post oder Bote), das Datum der Erledigung sowie mein Kürzel.
Curry

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skugga
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#7

08.01.2008, 13:16

@ Kimmy: butterflybabe hat völlig recht; einziger Knackpunkt ist, daß sichergestellt sein muß, daß die Fristen auch noch für den Fall lesbar und bearbeitbar sind, daß das Programm mal abschmiert. Konkret heißt das, dem BGH ist genüge getan, wenn Fristenlisten für 1 - 2 Wochen auf Papier ausgedruckt werden und somit auch ohne funktionierenden Rechner bearbeitet werden können. Die 1 - 2 Wochen sollten dann auch reichen, um die EDV wieder zurechtzudengeln.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#8

08.01.2008, 13:39

So wie Curry mache ich das auch. Wenn mehrere Vorfristen sind, schreibe ich dementsprechend VF1, VF2... Wir haben zusätzlich noch ein Fristenblatt in der Akte für jede Frist; darauf wird notiert, was man gemacht hat (z.B. Stellungnahme vorab per Fax ans Gericht) und wann man die Frist gestrichen hat.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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#9

08.01.2008, 14:13

Kimmy hat geschrieben:wenn man die Fristen im PC notiert muss man sogar trotzdem einen Hand-Fristenkalender führen. So wie Du sagst: Stürzt PC ab, au weia, da gibt es keine Wiedereinsetzung. Gefährlich, gefährlich ;-)
ja mir wäre das auch zu gefährlich deswegen: doppel gemoppelt hält besser

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
Kimmy

#10

08.01.2008, 18:01

butterflybabe hat geschrieben:
Sagt denn der BGH nicht, dass das nicht mehr so sein muss?
Die Entscheidung war mir jetzt nicht so bewusst, dass man "nur" einen Fristenkalender im PC führen kann. Wenn der ständig ausgedruckt wird, sobald eine neue Frist/Termin hinzukommt für die nächsten zwei Wochen, wird das dann wohl ok sein, hauptsache die Fristen sind irgendwie zu Papier gebracht worden. Mir persönlich wäre dies jedoch eine zu große Zettelwirtschaft, meinen Kalender geb ich nicht her. Meins, wird mit Argusaugen bewacht ;-)
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