Postbearbeitung

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Gast

#11

05.06.2006, 18:08

Also wenn ich den Schriftsatz z.B. vom gegnerischen Anwalt oder von Versicherungen oder sowas zugeschickt kriege und anbei hängt z.B. dann ein Schreiben vom Gericht mit einem Urteil wo man eigentlich eine Frist notiert werden müsste. Ist das dann auch an uns gerichtet und müssen wir dafür eine Frist eintragen?! :?: Liebe Grüße Sweettayler
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Tine
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#12

05.06.2006, 20:51

Im Zweifelsfrei lieber eine Frist zuviel notieren als zu wenig. Wenn wir nicht direkt zu einer Handlung aufgefordert werden, würde ich sagen, das keine Frist notiert werden muß.

Wenn vom Gericht uns die Abschrift eines SS der Gegenseite zugestellt wurde, in dem die Gegenseite aufgefordert wurde, binnen einer Frist von.... zu substantiieren o. ä. und uns das Gericht keine Frist setzt, muß die Frist die die Gegenseite gesetzt bekommen hat, nicht notiert werden.

Wenn Urteile vom Gericht verschickt werden, wird dies grundsätzlich jeder Partei zugestellt, so daß bereits Fristen zu notieren wären, wenn das Urteil Deiner Kanzlei vom Gericht zugestellt wird. :)
LG Tine
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