Postbearbeitung

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Gast

#1

02.06.2006, 19:31

Brauche mal wieder dringend eure Hilfe ! ! !
Habe am 13.06.06 meine mündliche Abschlussprüfung und danach werde ich übernommen. Haben in den ganzen drei Jahren nie gelernt wie man die Post bearbeitet, worauf man dabei achten muss, wie welche Fristen eingetragen werden u.s.w. Und niemand auf der Arbeit hilft mir, die sagen immer nur alle mach mal und wenn ich was falsch gemacht habe tragen sie die richtige Frist ein, aber ich weiß dann nicht was ich falsch gemacht habe und warum es so ist! :wirr

Freue mich also über jegliche Hilfe von euch!

Liebe Grüße Sweettayler :wink2
Benutzeravatar
Jennifer
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 422
Registriert: 28.05.2006, 17:58
Wohnort: am Bodensee

#2

02.06.2006, 20:05

Das ist ja gar nicht nett von den Kollegen. Die sollen dir doch sagen, was du falschgemacht hast!!!

Aber grad ne andere Frage: Wirst du jetzt übernommen oder nicht??? Hatte eben im Arbeitsamt-Thema was geschrieben und da hieß es ja, du wirst nicht übernommen???

Also, wegen den Fristen gibts eigentlich eine ganz wichtige Regel: "Keine vergessen!!!" Es gibt ja auch jede Menge Fachbücher in denen was zur Fristenberechnung steht. Nach denen ist eigentlich das Eintragen von Fristen bloß Chefsache, aber je nach Büroorganisation darf auch eine sehr erfahrene RAFach oder Bürovorsteherin die Fristen notieren...

Musst du denn den Posteingang nachdem du übernommen wirst, ganz allein machen? Dann würde ich doch jetzt einfach mal die Kolleginnen, die es jetzt im Moment noch machen, ausquetschen. Wofür sind denn Kollegen da, die müssen dir doch helfen...
Gast

#3

02.06.2006, 21:02

Also für die mündliche hab ich das damals nicht gebraucht. Mich ham die damals gefragt was in ein Büro gehört und was ich mache wenn die Telefonanlage defekt ist. Bei uns lief das mit der Post damals so dass wir die bei der Post abholen mußten (Postfach), dann geöffnet haben, entsprechende Akte dazu raussuchen und je nach dem was im Brief steht direkt selbst bearbeiten, den Rest em Chef vorlegen. Hat eigentlich immer sehr viel Spaß gemacht. :O)
Benutzeravatar
Mia
Forenfachkraft
Beiträge: 228
Registriert: 14.03.2006, 13:45

#4

02.06.2006, 21:28

Die Frage, wie man die Post bearbeitet, ist ziemlich umfangreich.
Ich erzähle mal, wie ich es mit den Fristen mache:

Die Azubine oder ich machen die Post auf und stempeln sie. Danach bekomme ich sie zum Durchlesen. Ich notiere dann immer gleich die Termine bei Terminsladungen und auch die Fristen.

Fristen können sein: Urteil, Kostenfestsetzungsbeschluss, Bußgeldbescheid, Beschlüsse, Strafbefehl, etc. pp. Das sind die Fristen, die nicht immer offensichtlich sind, d.h.: bei denen steht nicht: Frist bis ....

Dann natürlich die Fristen, die das Gericht aufgibt, wie Stellungnahmefristen, Replikfristen, Klageerwiderungsfrist, Verteidigungsanzeige etc. pp.

Bestimmt habe ich ganz viel vergessen, aber die anderen Foris werden bestimmt noch ein paar Sachen ergänzen. :wink:
Gast

#5

03.06.2006, 13:58

Ja werde jetzt auf jeden Fall übernommen, aber leider erstmal nur für drei Monate, deswegen muss ich mich auch gleichzeitig noch bewerben! Also bei uns läuft es eigentlich so ab, das alle Angestellten die Fristen notieren und die Auszubildenen suchen nur die Akten dazu raus.

Da auf der Arbeit hilft mir leider keiner, die geben einem sogar nur negative Vorschläge, weil sie sich selber ihren Arbeitsplatz sichern wollen! :?

Freue mich über weitere Vorschläge!!! :D
Benutzeravatar
melly
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 32
Registriert: 14.10.2005, 12:11
Wohnort: Mitte HH - HB, Nds.

#6

04.06.2006, 15:36

Hier ein Auszug aus einer Organisationsanweisung. Am besten auch den Kollegen auf die Füsse treten, welche Fristen die Chefs eingetragen haben wollen. Ich notiere alles und wenn es nur 2-Tage-Fristen für eine Aktenrücksendung sind. Einige notieren nicht nur das Fristende sowie eine einwöchige Vorfrist, sondern noch mal eine Frist drei Tage vor Ablauf der Frist. Und schön jeden Posteingang mit Eingangsstempel versehen!

Vorgang: Eintragung von Fristen

Jedes eine Frist in Gang setzendes Ereignis löst folgende Tätigkeiten aus:

1. Feststellung des exakten Datums des Fristablaufes und des Datums der Wochenfrist (Vorfrist).
2. Die so ermittelten Daten werden auf dem den Fristablauf in Gang setzendes Schreiben notiert. Die Wochenfrist in schwarz und die exakte Frist in rot.
3. Die Daten werden im Papierkalender notiert. Für die Farben gilt das zuvor gesagte.

Fristen müssen insbesondere bei folgenden Situationen notiert werden:

- Fristsetzung durch Mandanten, Gegner oder gegnerische Bevollmächtigte,
- Fristsetzung durch ein Gericht oder eine Behörde
- Eingang eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheides gegen uns oder unseren Mandanten
- Eingang einer richterlichen Verfügung
- Eingang eines End-, Grund- und Teilurteils
- Eingang eines gerichtlichen Beschlusses
- ...

Folgende Fristen können in Betracht kommen:

- bei zivilgerichtlichen Urteilen die Monatsfrist für die Einlegung der Berufung (§ 517 ZPO) und die zweimonatige Frist zur Einreichung der Berufungsbegründung (§ 520 II, 1 ZPO). Beide Fristen beginnen mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung; weiter einzutragen ist die zweiwöchige Frist für den Antrag auf Tatbestandsberichtigung sowie – wenn die Berufung bzw. Revision nicht zugelassen ist – die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs;
- bei gerichtlichen Beschlüssen die zweiwöchige Frist für die sofortige Beschwerde;
- bei Mahnbescheiden für unsere Mandanten die zweiwöchige Frist für den Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbescheides, bei Mahnbescheiden gegen den Mandanten ist die Widerspruchsfrist gem. § 692 ZPO von zwei Wochen einzutragen;
- bei Vollstreckungsbescheiden gegen Mandanten die zweiwöchige Frist für die Einlegung des Einspruchs;
- bei Versäumnisurteilen die zweiwöchige Einspruchsfrist;
- bei strafrechtlichen Urteilen die Wochenfrist für die Berufung
- ...
Benutzeravatar
Tine
Forenfachkraft
Beiträge: 211
Registriert: 03.04.2006, 10:55
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#7

04.06.2006, 15:56

Wieso wirst Du denn nur für drei Monate übernommen!!!!

Das man Dir mit den Fristen nicht hilft, finde ich nicht gut.

In meinem Ausbildungsbüro haben wir die Post immer zusammen mit den Azubis erledigt. Wir Renos haben die Post geöffnet und gestempelt und den Azubis dann erklärt wieso und weshalb in dem Fall nun was notiert werden muß.

In meinem letzten Büro war das so, daß die Azubis die Post komplett bearbeitet haben und wir Renos die Post danach kontrollierten Wenn etwas falsch bearbeitet wurde, dann wurde es der entpsrechende Azubi auch nett gesagt und erklärt. Sie durfte es dann auch selbst korrigieren. Das ist auch wichtig, sonst denken die Azubis sie haben alles richtig gemacht und es war nicht so.

Im letzten Büro haben wir für die Fristennotierung verschiedene Farben genommen, Rot für Notfristen, die also nicht verlängerbar sind, wie z. B. Berufung, Einsprüche, Verteidigungsabsichten, Revision, Sofortige Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde, Erinnerungen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. (Vorfristen wurden im Kalender in rot unterstrichen, damit man gleich wußte, aha, hier handelt es sich um eine Rotfrist)

Fristen, die verlängerbar sind und richterliche Fristen, wurden von uns in grün notiert, z. B. Stellungnahmen, Klageerwiderungen (die Vorfristen wurden hier dann in grün unterstrichten).

Bei Gerichtsterminen wurde von uns eine zusätzliche WV-Frist von zwei Wochen vor dem Termin notiert, um eventuell Terminverlegungsanräge zu stellen oder noch SS zu erstellen. Die hies WV gelb und die Akte bekam dann einen gelben Umschlag.

So sind die Fristen noch optisch hervorgehoben worden, was ich sehr gut finde.

Ich selber bearbeite die Post folgendermaßen:

1.Briefe öffnen, stempeln, keine Testamente, Erbscheine oder persönliche Urkunden von Mdt. stempeln, ist schon mal passiert.

2. Briefe, die mit Vertraulich, persönlich, verschlossen o. ä. bezeichnet sind, sind auch verschlossen zu lassen, es sei du bekommst eine andere Weisung vom Chef.

3. Posteingänge sortieren nach Fristpost und andere Post.

4. Die Sellen der zu notierenden Fristen der Posteingänge mit Textmarker o. ä. markieren. Optische Hervorhebung,

5. Bei Gerichtspost, Anwaltspost oder behördlichen Posteingängen mit EB, kontrollieren, ob das Schriftstück, welches bestätigt werden soll, auch eingegangen ist und abhaken. Eingangstempel und eventuell Kanzleistempel draufhauen.

6. Bei Berufungen immer zwei Fristvorgänge notieren. Berufung (einen Monat nach Zustellung) und gleich für die Berufungsbegründung eine zweite Frist notieren (zwei Monate nach Zustellung).

So, das wars erstmal, was mir dazu einfiel.

Toi, Toi, Toi für deine mündliche Prüfung, das schaffst Du schon!!!! :daumen
LG Tine
Gast

#8

05.06.2006, 00:35

Erstmal danke für eure Hilfe!!!Hat mich echt schon viel weiter gebracht! Das mit den drei Monaten ist eine lange Geschichte, hatte mal eine OP am Rücken und mein Chef kriegt dadruch vom Arbeitsamt für drei Monate den kompletten Lohn von mir bezahlt, dass heißt ich arbeite umsonst für ihn! Deswegen übernimmt er mich für diese drei Monate und dann mal sehen, er war sich noch nicht so sicher.

Habe da noch zwei Fragen zu der Post, z.B. wenn man ein Urteil erhält, notiert man dann grundsätzlich z.B. die Berufungsfrist von einem Monat auch wenn evtl. im Nachhinein garkeine Berufung eingelegt wird?!? Oder wird die Frist notiert und der Chef guckt sich dann immer an ob er z.B. Berufung einlegen will oder nicht?

Und wie ist das z.B. wenn uns ein Brief zur Kenntnisnahme geschickt wird und an dem Schriftsatz ein Schreiben hängt wo drin steht "...sie können eine Frist innerhalb von ...einlegen"? Wird bei sowas dann auch eine Frist notiert? :wirr

Liebe Grüße Sweettayler :wink2
Benutzeravatar
Tine
Forenfachkraft
Beiträge: 211
Registriert: 03.04.2006, 10:55
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#9

05.06.2006, 11:35

Na, die Begründung finde ich ja ein starkes Stück. Naja, aber so sind die Chefs eben.

Zum Thema Berufung:
Die Fristen für die Berufung werden immer dann notiert, wenn sich diese Möglichkeit nach Sichtung des Urteils für den Mandanten ergibt. Also z. B. wenn die Beschwer von 600,00 € erreicht wird. Letztendlich aber liegt die Entscheidung, ob Berufung eingelegt werden soll oder nicht, am Mandanten. Der Rechtsanwalt kann aber davon abraten, wenn er keine Erfolgsaussichten sieht.

Deine andere Frage verstehe ich nicht ganz. Wenn Dir nur etwas zur Kenntnisnahme übersandt wird, dann brauchst Du keine Fristen notieren. Vielleicht beschreibst Du den Fall etwas genauer, damit ich Dir hier nichts falsches sage.
Der SS ist der auch an Eure Kanzlei gerichtet oder ist der SS an jemanden anderen gerichtet? In diesem Fall gilt die Fristsetzung ja für die andere Partei. Kam das Übersendungsschreiben mit der Bitte um K vom Gericht, vom RA o. ä.?

Grundsätzlich würde ich sagen, so wie ich die Frage momentan verstehe, mußt Du keine Fristen notieren.
LG Tine
Benutzeravatar
Jennifer
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 422
Registriert: 28.05.2006, 17:58
Wohnort: am Bodensee

#10

05.06.2006, 12:31

Wegen der Berufung - das machen wir auch so. Wenn wir die Möglichkeit haben, Berufung einzulegen, wird die Berufungseinlegungsfrist und auch die Begründungfrist auf jeden FAll eingetragen, damit sie nicht vergessen wird.

Wenn dann irgendwann vom Anwalt erwähnt wird, dass keine Berufung eingelegt wird, wird die Frist erst gestrichen.
Antworten