Wieso wirst Du denn nur für drei Monate übernommen!!!!
Das man Dir mit den Fristen nicht hilft, finde ich nicht gut.
In meinem Ausbildungsbüro haben wir die Post immer zusammen mit den Azubis erledigt. Wir Renos haben die Post geöffnet und gestempelt und den Azubis dann erklärt wieso und weshalb in dem Fall nun was notiert werden muß.
In meinem letzten Büro war das so, daß die Azubis die Post komplett bearbeitet haben und wir Renos die Post danach kontrollierten Wenn etwas falsch bearbeitet wurde, dann wurde es der entpsrechende Azubi auch nett gesagt und erklärt. Sie durfte es dann auch selbst korrigieren. Das ist auch wichtig, sonst denken die Azubis sie haben alles richtig gemacht und es war nicht so.
Im letzten Büro haben wir für die Fristennotierung verschiedene Farben genommen, Rot für Notfristen, die also nicht verlängerbar sind, wie z. B. Berufung, Einsprüche, Verteidigungsabsichten, Revision, Sofortige Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde, Erinnerungen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. (Vorfristen wurden im Kalender in rot unterstrichen, damit man gleich wußte, aha, hier handelt es sich um eine Rotfrist)
Fristen, die verlängerbar sind und richterliche Fristen, wurden von uns in grün notiert, z. B. Stellungnahmen, Klageerwiderungen (die Vorfristen wurden hier dann in grün unterstrichten).
Bei Gerichtsterminen wurde von uns eine zusätzliche WV-Frist von zwei Wochen vor dem Termin notiert, um eventuell Terminverlegungsanräge zu stellen oder noch SS zu erstellen. Die hies WV gelb und die Akte bekam dann einen gelben Umschlag.
So sind die Fristen noch optisch hervorgehoben worden, was ich sehr gut finde.
Ich selber bearbeite die Post folgendermaßen:
1.Briefe öffnen, stempeln, keine Testamente, Erbscheine oder persönliche Urkunden von Mdt. stempeln, ist schon mal passiert.
2. Briefe, die mit Vertraulich, persönlich, verschlossen o. ä. bezeichnet sind, sind auch verschlossen zu lassen, es sei du bekommst eine andere Weisung vom Chef.
3. Posteingänge sortieren nach Fristpost und andere Post.
4. Die Sellen der zu notierenden Fristen der Posteingänge mit Textmarker o. ä. markieren. Optische Hervorhebung,
5. Bei Gerichtspost, Anwaltspost oder behördlichen Posteingängen mit EB, kontrollieren, ob das Schriftstück, welches bestätigt werden soll, auch eingegangen ist und abhaken. Eingangstempel und eventuell Kanzleistempel draufhauen.
6. Bei Berufungen immer zwei Fristvorgänge notieren. Berufung (einen Monat nach Zustellung) und gleich für die Berufungsbegründung eine zweite Frist notieren (zwei Monate nach Zustellung).
So, das wars erstmal, was mir dazu einfiel.
Toi, Toi, Toi für deine mündliche Prüfung, das schaffst Du schon!!!!