Falscher Eingangstempel

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Ciara
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#21

01.12.2007, 17:44

Wir stempeln auch keine EBs sondern machen es handschriftlich.

Ich stempel auch immer vorher ein Blatt damit ich sicher bin, dass ich das richtige Datum habe.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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#22

01.12.2007, 18:01

axo.. hm ok wir stempeln gleich das Datum da mit drauf..
StineP

#23

01.12.2007, 18:49

Wenn die Fehlerquote dann tatsächlich hoch ist, sollte man das mal überdenken
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#24

01.12.2007, 18:53

selten, eigentlich fast gar nicht, aber wenn dann gabs bisher keine Probleme wenn ich es mit der Hand geändert habe.. man kann sich ja auch mal verschreiben, dann musstes ja auch ändern ;-)
StineP

#25

01.12.2007, 19:58

.... ??? Na gut. Wie du meinst.
Janin

#26

01.12.2007, 22:31

wir stempeln unsere eb´s grundsätzlich. bevor wir aber mit stempeln beginnen, machen wir vorher nen probedruck, damit das richtige datum eingestellt ist. so geht man immer auf nummer sicher.
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skugga
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#27

02.12.2007, 14:32

Wenn ich nochmal mosern dürfte:

Mit dem Eingangsstempel KENNZEICHNE ich FÜR DIE EIGENE KANZLEI, wann ein Schriftstück eingegangen ist; mit dem Datum auf dem EB BESTÄTIGE ich FÜR GERICHT BZW. GEGENSEITE, wann der RA Kenntnis vom Inhalt des Schriftstückes genommen hat. Das muß nicht unbedingt deckungsgleich sein... Und so "unpraktisch" es sein mag, wenn die Daten nicht deckungsgleich sind, dann muß eben die Frist umgetragen werden.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#28

02.12.2007, 14:46

Das muß nicht unbedingt deckungsgleich sein
Es ist doch aber davon auszugehen, dass ich das Schriftstück zusammen mit dem EB erhalte, somit am gleichen tag und somit ist es doch deckungsgleich. Oder hab ich jetzt was falsch verstanden??
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#29

02.12.2007, 14:54

Hast Du; was machst Du beispielsweise, wenn Dein RA mal eine Woche im Urlaub ist - sagen wir, das Schriftstück ist am 15.11. eingegangen, er kommt aber erst am 20.11. aus dem Urlaub zurück. Zur Kenntnis nimmt er das Schriftstück ja erst am 20.11.

Übrigens gibts sogar Rechtsprechung dazu, daß der RA sagen kann: "Och nö, das mag ich jetzt gar nicht zur Kenntnis nehmen - das mach ich erst übermorgen", und das auch so in Ordnung geht.
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#30

02.12.2007, 15:22

trotzdem ist es am 15.11 eingegangen. Es heißt doch auch EINGANGSstempel.
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