Falscher Eingangstempel
naja deine meinung kann ich nicht teilen, skugga. aber jeder soll es so handhaben, wie er es für richtig hält.
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7653
- Registriert: 09.02.2007, 22:50
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hamburg
Nein, empfangsbekenntnis, aber empfangen habe ich es doch dann wann es eingegangen ist.skugga hat geschrieben:Richtig. Aber es heißt eben nicht EINGANGSbekenntnis.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- skugga
- Teilzeittrollin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2992
- Registriert: 04.04.2006, 22:32
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Jepp, durchaus.
Den Empfang muß aber der RA bestätigen und nicht derjenige, der die Post aufmacht; wenn der - siehe Beispiel - am 15.11. nicht da war und das Dingen erst am 20.11. zur Kenntnis nehmen konnte = im gesetzlichen Sinne empfangen hat, dann gehört auf das EB eben nicht der 15.11.
Sorry, Janin, aber Fehler werden nicht richtiger, wenn man sie 20 Jahre wiederholt...
Sorry, Janin, aber Fehler werden nicht richtiger, wenn man sie 20 Jahre wiederholt...
Zuletzt geändert von skugga am 02.12.2007, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
skugga
@Ciara und Janin: es kommt darauf an, wann der RA das Schrifstück gelesen hat, nicht wann es eingegangen ist.. das Beispiel mit dem Urlaub ist völlig korrekt, aber wir haben immer n Urlaubsvertreter, der kann sich dann der Sache annehmen und wenns nur von Chefe persönlich bearbeitet werden kann wird eben FA beantragt..
aber wir handeln es der Einfachheit halber eben so, dass das gleich mit abgestempelt wird und die Frist eben nach dem Eingang notiert wird (die Fristen sind meistens sowieso viel zu lang und Chefe fässt die erst einen Tag vor Fristablauf an )
@Ciara und Janin: es kommt darauf an, wann der RA das Schrifstück gelesen hat, nicht wann es eingegangen ist.. das Beispiel mit dem Urlaub ist völlig korrekt, aber wir haben immer n Urlaubsvertreter, der kann sich dann der Sache annehmen und wenns nur von Chefe persönlich bearbeitet werden kann wird eben FA beantragt..
aber wir handeln es der Einfachheit halber eben so, dass das gleich mit abgestempelt wird und die Frist eben nach dem Eingang notiert wird (die Fristen sind meistens sowieso viel zu lang und Chefe fässt die erst einen Tag vor Fristablauf an )
ihr macht es so und wir so. finde, dass ihr es falsch handhabt. aber jedem das seine.
ja ich meine dich und skugga. die antwort war aber nicht böse gemeint. wenn ich das meinem chef erzählen würde, wie ihr das handhabt, der würde mir was erzählen. aber wie gesagt, jedem das seine.
- skugga
- Teilzeittrollin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2992
- Registriert: 04.04.2006, 22:32
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Jepp, durchaus.
U. a. versteckt sich ein wenig Rechtsprechung hier:
http://tinyurl.com/2cl585
Für weitere Rechtsprechung müßte ich nächste Woche mal die Literatur im Büro konsultieren; ich erinnere mich aber dunkel, daß dazu mal sehr ausführliche was in den BRAK-Mitteilungen stand.
http://tinyurl.com/2cl585
Für weitere Rechtsprechung müßte ich nächste Woche mal die Literatur im Büro konsultieren; ich erinnere mich aber dunkel, daß dazu mal sehr ausführliche was in den BRAK-Mitteilungen stand.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.