Frist zur Aktenvernichtung

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Gast

#1

26.11.2007, 17:06

Hallo an alle,
ich bin ganz neu hier. Ich habe meine Ausbildung vor drei Monaten angefangen. Ich habe eine kleine Frage:

Wie lange beträgt die Frist zur Aktenvernichtung? In welchem Gesetz steht das?
Vielen lieben Dank,
Martin
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Master24
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#2

26.11.2007, 17:19

Hallo Martin,

deine Frage beantwortet sich mit § 50 Abs. 2 BRAO:
(2) 1Der Rechtsanwalt hat die Handakten auf die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. 2Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraumes, wenn der Rechtsanwalt den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist
In meiner Ausbildungskanzlei wurden die Sachen ca. 10 Jahre aufbewahrt. In der jetzigen Kanzlei wird die Archivierung gerade reformiert. :D

Gruß
Marcell
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Kimmy

#3

26.11.2007, 17:41

Hallo Martin,

5 Jahre müssen die Akten berufsrechtlich aufbewahrt werden, so wie Master24 das richtig sagt.

Dann gibt es noch eine 10-Jahresfrist, die ist steuerrechtlich, wg. den Kostennoten.

Und 30 Jahre wegen der längsten Verjährungsfrist, wäre das sicherste, aber dafür hat niemand Platz, so lange die Akten aufzubewahren.
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#4

26.11.2007, 17:43

und wenn man den MAndanten darauf hinweist, kann man die AKten aus Platzgründen auch nach 6 Monaten vernichten...
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Erika

#5

26.11.2007, 18:53

Waaas? Nach sechs Monaten schon???
Wir vernichten die Akten zwischen fünf und zehn Jahren.
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#6

26.11.2007, 19:04

ja, nachdem man dem Mdt angeschrieben hat, er möge die Akte abholen und er dies nicht innerhalb von 6 MOnaten macht, kann man sie wegschmeißen.. Ich finde diese Variante zwar platzsparend, aber wenn dann dochmal noch ne Frage ist: "Tja, wir hatten sie ja angeschrieben...." ich denke das wird nicht grade auf Wohlgefallen der Mdt stoßen..

da bei uns die Notariats- und RA-Akten nicht gesonderte Nrn bekommen, heben wir alle Akten 10 Jahre auf

PS: war die "Buchhaltungsfrist" wegen der Rechnungen nicht 7 Jahre? (wenn man die Rechnungen gesondert in einem REchnungsordner abheftet, kann man diese Frist glaub ich auch "sparen")
Kimmy

#7

26.11.2007, 19:19

7 Jahre waren's glaube ich mal; aktuell sind's 10 Jahre.
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#8

26.11.2007, 20:04

7 Jahre sind es meiner Erinnerung nach bei Privatleuten, 10 Jahre bei Firmen etc.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#9

26.11.2007, 20:16

ok danke, naja 10 Jahre is auf keinen Fall zu wenig ;-)
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#10

27.11.2007, 09:29

Sicherlich ist das mit den 6 Monaten etwas wenig, allerdings schreiben wir es mit rein, denn es gibt sehr viele Akten, die man wirklich nicht mehr braucht (z. B. solche, die sich nach einem Schreiben erledigt haben). Man MUSS sie ja nicht vernichten, aber es ist - gerade für kleine Büros - sehr beruhigend, daß man es KANN!

Grüßli
Summerli
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