Führung der Handakten - Hier: Abrechnung!

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Ciara
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#11

23.11.2007, 12:40

Curry hat geschrieben:Wir haben für Firmenmandanten eine große Beratungsakte, diese ist unterteilt in die verschiedenen Beratungen (es ist aber nur die eine Akte angelegt). Am Monatsende wird dann eine große Abrechnung in dieser Akte gemacht. Im Anschreiben werden die einzelnen Tätigkeiten aufgeschlüsselt.

Wenn wir bei diesen Firmen noch extra Akten laufen haben, dann rechne ich diese auch gesondert in dieser Akte ab. Das finde ich viel übersichtlicher und ist meiner Meinung nach auch richtig so.
So läuft es bei uns auch!!
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Gast

#12

23.11.2007, 14:36

§ 50 BRAO — Handakten des Rechtsanwalts

(1) Der Rechtsanwalt muss durch Anlegung von Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit geben können.

(2) 1Der Rechtsanwalt hat die Handakten auf die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. 2Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraumes, wenn der Rechtsanwalt den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.

(3) Der Rechtsanwalt kann seinem Auftraggeber die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorenthaltung der Handakten oder einzelner Schriftstücke nach den Umständen unangemessen wäre.

(4) Handakten im Sinne der Absätze 2 und 3 dieser Bestimmung sind nur die Schriftstücke, die der Rechtsanwalt aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber und die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat.

(5) Absatz 4 gilt entsprechend, soweit sich der Rechtsanwalt zum Führen von Handakten der elektronischen Datenverarbeitung bedient.
Gast

#13

23.11.2007, 15:52

Soweit ich weiß, kann der Rechtsanwalt die Handakten nach fünf Jahren vernichten, sofern er einen Rechnungsordner führt, in dem die Rechnungen chronologisch nach Rechnungsnummern abgeheftet sind. Denn die Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Führt der Rechtsanwalt keinen separaten Rechnungsordner, sondern werden die Rechnungen lediglich in der Handakte aufbewahrt, müssen die Handakten 10 Jahre aufbewahrt werden. Das würde heißen, dass die Rechnungen nicht zwingend zu den Akten aufbewahrt werden müssen. Einem Steuerprüfer geht es glaube ich auch nicht um die Akten, sondern um die steuerpflichtigen Einnahmen, denn ob die Akten richtig abgerechnet wurden oder nicht, kann er sowieso nicht beurteilen.
Leider weiß ich nicht, wo das steht, aber uns wird das so gehandhabt.
Gast

#14

23.11.2007, 16:14

bei uns ist es folgendermaßen:

Rechnungen kommen sowohl in die Handakte als auch in einen Extra-Rechnungsordner. Und die Akten kommen nach der Ablage in einen dicken Leitz-Ordner, der dann wiederum im Keller verschwindet. Und dieser Keller ist groooß. Da sind die Akten der letzten 30 Jahre drin.
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#15

23.11.2007, 16:44

Rechnungen kommen sowohl in die Handakte als auch in einen Extra-Rechnungsordner. Und die Akten kommen nach der Ablage in einen dicken Leitz-Ordner,
Genau wie bei uns.
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StineP

#16

23.11.2007, 17:24

Und ich dachte schon, wir sind die einzigen, die so verschwenderisch sind mit den Leitz-Ordnern.. Unser Keller ist voll.. haben leider nur einen kleinen.... Maximal 20 Akten bekomm ich noch rein und wir bewahren Akten erst seit 2001 auf... *heul

Mit den Rechnungen ist es genauso...

Und BRAo spricht ja für sich.. Wie ich anfangs sagte - wenn eine Übersicht ordentlich geführt wird, in der eben steht, in welcher Sache was genau gemacht wurde, kann einem nichts passieren bei einer Prüfung.
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#17

23.11.2007, 17:28

Wir bewahren erst seit 2003 auf. (die Kanzlei ist so jung) und mein Archivraum ist voll gewesen. Jetzt konnten wir ein bischen Platz schaffen, aber das reicht wohl nur für nächstes Jahr, wenn überhaupt. Kellerraum habe ich nicht.
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Jara
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#18

23.11.2007, 21:30

@Jan_von-Werth und
@StineP

Also, nachdem ich mir eben den ganzen "liebes Dr. Sommer-Team-Thread" durchgelesen habe (ja, habe den heute erst entdeckt...) frage ich mich warum ihr hier noch schreibt, nachdem ich doch bereits erklärt habe, dass es mir gar nicht um die Organisation geht! Außerdem kann ich doch selber in der BRAO nachlesen...

Das war doch absolut "Off-Topic" ...

SORRY, aber das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen...
Nachdem ich ja dort nichts mehr schreiben konnte!!!

Ich liebe Smilies, vor allem die beiden:



:D :prost :sekt

und die:

:heul :pc :doof :frauenpower :ohmann :duckrenn :andiearbeit


wollt ihr mehr????

Ich hoffe, ihr versteht Spaß? Ich sehe das alles getreu dem rheinischen Motto:

Jeder Jeck ist anders...!!!!

Mehr sag ich auch nicht dazu...

In diesem Sinne:

EIN SCHÖNES WOCHENENDE!!!!!!

Auf weiterhin gute Zusammenarbeit "StineP" und "Jan_von_Werth"
Bist du das eigentlich selber auf dem Avatar????????

*sieht gut aus*
StineP

#19

23.11.2007, 21:41

=) Weil das ne berechtigte Frage war.. die hab ich mich selbst schon gefragt.. mit mauscheliger Abrechnung. Das ist kanzlei-bezogen... Versteh nicht, worauf du hinaus möchtest, aber trotzdem: Schönes Weekend.
Jara
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#20

23.11.2007, 22:03

Das macht nicht StineP wenn du das nicht verstehst... :-)
Ich versteh auch vieles im Leben nicht! ;-)

Ich mag dich trotzdem gern "lesen"...! *g*
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