MB/VB/Teil-Widerspruch...

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Tippelmaus

#1

22.11.2007, 11:43

Hallo zusammen,
ich brauch mal wieder eure Hilfe. :D

Also es wurde ein MB erlassen, VB beantragt, dann wurde Teil-Widerspruch eingelegt, dann gerichtliches Verfahren über diesen Teil, wo der Widerspruch zurückgenommen wurde.
Jetzt haben wir ein Schreiben vom Gericht bekommen, "dass die Kosten im nunmehr weiterzuführenden Mahnverfahren mit Erlass eines VBs festzusetzen wären, nicht aber isoliert ohne VB."
Habe ich noch nie gehabt sowas :lol:
Wie verfahre ich denn weiter? Muss ich nun die Abgabe der Akte an das zuständige Mahngericht , dort VB und Kostenentscheidung beantragen? Gibt es dafür ein Formular oder muss ich es so machen? Ich habe wirklich überhaupt keine Ahnung, wie ich hier weiter machen soll... :heul
Gast

#2

22.11.2007, 11:48

Das Gericht, welches fürs streitige Verfahren zuständig ist, braucht jetzt von Dir einen ausgefüllten VB-Antrag, in dem dann auch die Kosten für das streitige Verfahren enthalten sind.

Hast Du den MB als automatisiertes Verfahren eingereicht, musst Du jetzt die Anträge vom herkömmlichen Mahnverfahren nehmen.

Eine gesonderte Kostenfestsetzung findet nicht statt.
Tippelmaus

#3

22.11.2007, 11:50

Und wer setzt die Kosten fest? Es müssen doch die Kosten festgesetzt werden oder nicht?
Gast

#4

22.11.2007, 11:59

die Kosten stehen in Deinem VB-Antrag und werden da auch festgesetzt.

Da kommen also zusätzlich die GK fürs streitige Verfahren mit rein und die Anwaltskosten.
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butterflybabe
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#5

22.11.2007, 12:00

Und wer setzt die Kosten fest? Es müssen doch die Kosten festgesetzt werden oder nicht?
Ja, setzt allerdings alles das Streitgericht fest. So einen Fall hatten wir auch, und ich hab vergeblich versucht, die Rechtspflegerin dazu zu bewegen, dass sie mir die Kosten für den Teil-VB festsetzt. Das geht aber aufgrund der Degression der Gebührensätze schon gar nicht und die Festsetzung vom Mahngericht erfolgt nur, wenn keine Einwände von Seiten des Antragsgegners erhoben werden. Egal ist dabei, ob nur wegen eines Teils Widersruch erhoben wurde oder wegen des gesamten Anspruchs.
Aquagirl7777

#6

29.11.2007, 14:54

Hallo, Ihr Lieben! Ich bin ganz neu hier und befasse mich seit ich wieder in meinem erlernten Beruf habe zwangsläufig, aber nicht minder gerne wieder mit der Materie. Leider hat sich seit meiner Ausbildung von 22 Jahren einiges verändert. Allein das Kostenrecht,ich lernte noch die BRAGO und nun gilt das RVG. Aber im Zeitalter des Computers ist das ja alles viel einfacher.. ;o)

LG :dafuer
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