Erstattung Fremdgeld

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Antworten
Benutzeravatar
pasc1976
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 451
Registriert: 25.01.2007, 14:52
Beruf: ReNo-Gehilfin !
Wohnort: in der tiefen Eifel

#1

21.11.2007, 10:58

Hallo!

Eine kurze Frage am Rande. Ich habe in einer ZV-Sache Geld vom GVZ erhalten. Nun steht unser Mandant auf der Matte und will das Geld haben. Allerdings hat seine RSV bisher Kosten in Höhe von 500,00 EUR verauslagt. Bin ich nicht verpflichtet, zunächst an die RSV das Fremdgeld auszukehren, bis deren Kosten ausgeglichen sind und danach an den Mandanten :?:

Liebe Grüße
Benutzeravatar
Master24
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 995
Registriert: 06.04.2006, 23:16
Beruf: ReFa | Team Coordinator | LL.B.
Software: Andere
Wohnort: Grafing bei München

#2

21.11.2007, 11:01

Ich berechne das grundsätzlich immer so, dass jeder Geldeingang zunächst auf den größten Posten zu nehmen ist.

Selbstverständlich würde ich aber zunächst das Geld an die RSV auskehren, bevor es schließlich bei dem Mandanten landet.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#3

21.11.2007, 11:05

Ist bei uns anders. Erst der Mandant und dann die RSV.
Andreas

#4

21.11.2007, 11:07

Die RSV ist ja gerade dafür da, den Mandanten gegen "Ausfälle" zu versichern; daher kriegen die auch erst am Schluß ihr Geld zurück, wenn dann noch was zu realisieren ist.
Benutzeravatar
pasc1976
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 451
Registriert: 25.01.2007, 14:52
Beruf: ReNo-Gehilfin !
Wohnort: in der tiefen Eifel

#5

21.11.2007, 11:09

:thx für Eure schnellen Antworten

pasc1976
Zuletzt geändert von pasc1976 am 21.11.2007, 11:11, insgesamt 1-mal geändert.
Nikita

#6

21.11.2007, 11:09

@andreas
machen wir auch so.. erst der mdt., dann die rs... mdt. ist ja meist auf das geld angewiesen, da kann die rs warten ;-)
Andreas

#7

21.11.2007, 11:14

Ich mache das zwar gelegentlich anders, wenn ich vom Gegner weiß, daß die Raten pünktlich kommen werden, wenn man den zB kennt oder so, dann kriegt auch mal die RS zuerst ihr Geld zurück, damit die die Akte schließen können, und danach geht dann alles an den Mandanten.

Nur wenn wir einen nicht rechtsschutzversicherten Mandanten haben, verbuche ich die Raten normalerweise erst mal auf alle Kosten und wenn dann Guthaben entsteht, gehen die Raten ab dann an den Mandanten raus. Es sei denn, der Mandant will die Anwaltsrechnung selbst sofort zahlen und dann sein Geld zurückhaben. So welche gibt es auch. Die andere Variante finde ich aber vor allem für Privatpersonen besser, weil die dann nicht mit den oft nicht grade niedrigen ZV-Kosten in Vorlage gehen müssen.
charlie123
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 26
Registriert: 18.05.2007, 13:53

#8

21.11.2007, 12:36

immer erst der Mdt, d.h. wenn der seine SB hat, dann den Rest an RS
solche Mdt lieb ich ja auch, die dann sofort auf der Matte stehen, tze :evil:
Antworten