Aufbewahrungsfristen von akten
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- Forenfachkraft
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Hallo kann mir vielleicht jemand weiter helfen. ? Wie lange mus man die akten aufbewahren ? 5 oder 10 jahre. Die rg. auf jeden fall 10 jahre und titel welche nicht bezahlt sind so und so immer. ABer die akten im ganzen ???? Wann kann man sie vernichten ?
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- Forenfachkraft
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d.h. vernichtet ihr die nach 5 jahren und die rg. hebt ihr dann noch gesondert auf und titel natürlich ?
Weißt du zufällig wo des steht ?
Weißt du zufällig wo des steht ?
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
§ 50 Abs. 2 BRAO: 5 Jahre Aufbewahrungspflicht
Also hast Du folgende Aufbewahrungspflichten:
5 Jahre berufsrechtlich
10 Jahre steuerrechtlich
Also hast Du folgende Aufbewahrungspflichten:
5 Jahre berufsrechtlich
10 Jahre steuerrechtlich
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- Forenfachkraft
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Ja hebt ihr dann die rg. in der akte nochmal 5 jahre extra auf. oder erledigt sich das. weil wir.zb. haben einen gesonderen rg. ordner wo auch alle rg. reinkommen und diese hebt man ja dann eh ewig auf oder ? also könnte man die ganze akte (außer es ist titel) drin nach 5 Jahren ablegen.
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
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- Forenfachkraft
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sorry. nicht ablegen, vernichten!
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Ja Akten werden nach 5 Jahren bei uns vernichtet. Für die Rechnungen haben wir einen gesonderten Rechnungsordner und die Titel (welche nicht bezahlt wurden) werden an P zurückgesandt, nur eigene Titel bewahren wir auf. Kann Dir leider nicht sagen wo dies steht.
Gruss Silke76
Wir bewahren die Akten mindestens 10 Jahre auf.
Aber so wie Du es beschreibst, dass ihr sowieso nen Rechnungsordner habt, ist es ausreichend. Es heißt ja, dass die Rechnungen 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen, und das macht ihr ja.
Aber so wie Du es beschreibst, dass ihr sowieso nen Rechnungsordner habt, ist es ausreichend. Es heißt ja, dass die Rechnungen 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen, und das macht ihr ja.
- Steffi_1986
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@ Silke76
Sind vor kurzem umgezogen und haben, (vor allem aus Platzmangel) alle Akten, in welchem die 5-Jahresfrist bereits abegelaufen ist, vernichtet. Die Rechnungen und die Kontenblätter haben wir dabei aussortiert und in einen Rechnungsordner abgeheftet.
Sind vor kurzem umgezogen und haben, (vor allem aus Platzmangel) alle Akten, in welchem die 5-Jahresfrist bereits abegelaufen ist, vernichtet. Die Rechnungen und die Kontenblätter haben wir dabei aussortiert und in einen Rechnungsordner abgeheftet.
Liebe Grüße
Steffi_1986
Steffi_1986