Unterlagen verstorbener Mandanten

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Antworten
Benutzeravatar
Majo
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1167
Registriert: 12.02.2007, 16:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Mittelfranken

#1

23.10.2007, 15:19

Wir sind hier grade etwas am Ausmisten und haben jetzt Originalunterlagen von einem Mandanten gefunden, der verstorben ist. Die Akte ist bei uns längst abgelegt und seit dem Tod des Mandanten wurde diese nicht weiter bearbeitet.

Wie müssen wir jetzt vorgehen? Sind wir verpflichtet, die Erben zu ermitteln und die Unterlagen an diese auszuhändigen? Normalerweise schicken wir die Unterlagen bei Ablage immer an die Mandanten raus. Hier ist das aus irgendeinem Grund nicht passiert.
Jupp03/11

#2

23.10.2007, 15:24

Um welche Unterlagen handelt es sich denn?
StineP

#3

23.10.2007, 15:26

Würde ich jetzt auch fragen. Sofern es sich um keine Titel handelt, seid ihr nicht verpflichtet, die länger als 5 Jahre aufzubewahren... Danach können diese vernichtet werden.
Benutzeravatar
Majo
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1167
Registriert: 12.02.2007, 16:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Mittelfranken

#4

23.10.2007, 15:26

Titel gegen die Exfrau z.B., Schriftverkehr des Mandanten vor beauftragung, etc.
StineP

#5

23.10.2007, 15:27

In dem Fall würde ich wenigstens einen Erben ermitteln - wann ist der verstorben? Ist der Titel bereits entwertet oder können aus diesem noch Ansprüche hergeleitet werden?
Zuletzt geändert von StineP am 23.10.2007, 15:28, insgesamt 1-mal geändert.
Jupp03/11

#6

23.10.2007, 15:28

lass die Sachen im Keller liegen, bis Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#7

23.10.2007, 16:41

ich würde lediglich den titel aufbewahren
[size=85]capture life - create art[/size]
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#8

23.10.2007, 16:43

Also der Titel darf auch nach abeglaufener Aufbewahrungsfrist der Akten nicht vernichtet werden, wenn - wie Stine zu Bedenken gibt - noch Ansprüche geltend gemacht werden können.
Ich würde wahrscheinlich auch Erben ermitteln und die Unterlagen dann schicken.
Lässt sich ja vielleicht erstmal ohne große Kosten machen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Gast

#9

20.11.2007, 18:40

Wenn sich die Erben nicht bei euch melden, würd ich die "normalen" Unterlagen nach der Frist vernichten lassen und den Titel so lange aufbewahren, bis die 30 Jahre um sind. Dann kann man mit dem ja doch nichts mehr anfangen.

Wenn ihr allerdings die Erben kennt, würd ích den Titel dorthin geben. Manchmal kennt man ja die Angehörigen von Mandanten.
Kimmy

#10

20.11.2007, 18:44

Ich hab jetzt auch keinen guten Rat, was hier zu tun ist, aber die Schweigepflicht des RA ist auch über den Tod des Mdt. hinaus gültig. Eigentlich darf man dann nicht einfach Unterlagen an die Erben senden. Damit verletzt der RA seine Schweigepflicht.
Antworten