Benzingutschein

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Soenny
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#1

22.10.2007, 13:40

Hallo zusammen! Hat schon jemand Erfahrung mit dem neuen Benzingutschein gemacht? Wie macht ihr das mit der Literangabe? Vor Ausstellung immer schauen, wie der Literpreis gerade ist?
Tigra
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#2

22.10.2007, 13:59

bei einem benzingutschein gibts doch keine literangabe?!
Doch nur pauschal über 10,20,50 € usw. ?!
So kenn ich das zumindest hier!
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Annie29

#3

22.10.2007, 14:02

Hallo ASoenny,
ich habe davon schon gehört. Meines Erachtens spielt der Einzelliterpreis da keine Rolle, nur die Menge und der Preis für den Gutschein.
Gast

#4

22.10.2007, 14:06

Genau, da ist der Preis maßgebend
Andreas

#5

22.10.2007, 14:07

Hallo ASoenny,

guck mal hier:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=148196#148196

Da (guter Link drin) und auf der Folgeseite hatte ich mal vor kurzem was dazu geschrieben.

Du mußt so rechnen, daß du auch bei Benzinpreisschwankungen unter den 44 € bleibst, also bspw. Diesel-Tanker 44 : 1,30 € = 33,8 Liter. Und dann die Literangabe draufschreiben.
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#6

22.10.2007, 14:09

Jetzt habe ich grade einen black out! Ich habe hier ein Muster, da steht drauf: Arbeitnehmer sowieso darf da und da tanken. Benzingutschein lautet über ..... Liter Normalbenzin/Superbenzin/Diesel.

Jetzt gibt es doch aber die Regelung mit den 44 € steuerfrei oder?
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#7

22.10.2007, 14:15

@Andreas

Danke! Das habe ich gesucht. Bin nur nicht drauf gekommen, nach Fahrkosten zu suchen, sondern hatte mal Benzingutschein eingegeben.

Also doch Liter angeben wg. der 44 €.
Annie29

#8

22.10.2007, 14:16

Versteh ich jetzt aber auch nicht. Wenn die Literangabe meinetwegen 20 ist, ist doch bei den derzeitigen Preisen an den Tankstellen ein genauer Betrag gar nicht festlegbar. Das muss mir mal einer erklären. Sorry ASoenny da steh ich wohl jetzt auch auf dem Schlauch.
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#9

22.10.2007, 14:19

Also 44 € sind steuerfrei für dich. Wenn du nichts versteuern möchtest, muß du ausrechnen, wieviel Liter du für die 44 € bekommst. Wenn du nur einen Cent drüber bist, mußt du den ganzen Betrag versteuern, also Lohnsteuer pp. zahlen. Das möchte ja wohl keiner.
Tigra
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#10

22.10.2007, 14:19

achso du meintest wg. der arbeit?! ich dachte jetzt so?! Ich würde einfach über den steuerfreibetrag schreiben die literzahl weglassen und halt die belege dann aufheben, da ist die literzahl ja drauf! LG
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