Eingangsstempel auf vollstreckbaren Ausfertigungen

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Goldlöckchen

#81

30.09.2010, 10:39

domel 3008 hat geschrieben:ich bin auch ziemlich überrascht, daß hier einige einfach Siegel brechen. :shock: Ich bin nie auf die Idee gekommen, die Tackernadel zu entfernen um dann einfacher kopieren zu können, denn immerhin ist es ein amtliches Dokument, welches versiegelt ist und damit hat man die Finger mit dem Enttackerer vom dem Dokument zu lassen...

Kann nicht verstehen, wie hier einige versuchen, sich das schön zu reden...."fällt nicht auf...; sieht ja keiner..; ist noch nie jemanden aufgefallen..; tacker ich wieder so in die gleichen Löcher wie es war..; ich arbeite mit Lupe..."#
da kann ich einfach nur den Kopf schütteln...

Das hat nichts mit schön reden zu tun, sondern mit Unwissenheit oder Gleichgültigkeit.

Und das mit der Lupe war ein Scherz!!!!
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misspinky1984
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#82

30.09.2010, 10:48

Ich persönlich finde es jetzt auch nicht schlimm, ein zweiseitigen KfB oder ein AU/VU einzeln zu kopieren/scannen. Nervig ist das nur bei längeren Urteilen ... aber da haben wir meistens eine Abschrift bei, die ich dann immer entflättere und faxe/scanne/kopiere.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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domel 3008
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#83

30.09.2010, 10:53

Rapunzel hat geschrieben:Das hat nichts mit schön reden zu tun, sondern mit Unwissenheit oder Gleichgültigkeit.

Daß das dann derjenige nicht weiß, ist mir schon ein Rätsel...aber naja... aber einige, die es dann mit einer Gleichgültigkeit sagen und versuchen zu begründen....ich weiß echt nicht, was ich dazu sagen soll.... denn immerhin stimm ich da skugga zu, wir sind dem Juristen (Cheffe) die rechte Hand und sollten da eigentlich am besten Bescheid wissen oder dem Cheffe dann auf die Finger klopfen und nicht dann daneben stehen und das kopieren des entsiegelten Dokuments vielleicht noch selbst machen...!
Goldlöckchen

#84

30.09.2010, 10:56

Ich bin mir sicher, dass es viele Anwälte auch nicht wissen. Und viele lernen es nicht in ihrer Ausbildung. Und das ein oder andere Gelernte vergisst man vielleicht auch.
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misspinky1984
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#85

30.09.2010, 11:02

Rapunzel hat geschrieben:Ich bin mir sicher, dass es viele Anwälte auch nicht wissen. Und viele lernen es nicht in ihrer Ausbildung. Und das ein oder andere Gelernte vergisst man vielleicht auch.
:zustimm leider
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skugga
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#86

30.09.2010, 11:11

Rapunzel hat geschrieben:Ich bin mir sicher, dass es viele Anwälte auch nicht wissen. Und viele lernen es nicht in ihrer Ausbildung. Und das ein oder andere Gelernte vergisst man vielleicht auch.
Das mag sein. Aber spätestens, wenn einem jemand das Wort "Siegelbruch" zuraunt, sollte man hellhörig werden und sich vielleicht nicht so weit aus dem Fenster lehnen, dass man auch noch meint, in so einem Fall würde man das getrost gerichtlich klären lassen...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
secret72

#87

30.09.2010, 11:47

Was ist unschön an einem Eingangsstempel auf ner vollstreckbaren Ausfertigung? :?:

Und zum Entsiegeln von Urteilen - haben wir damals in der Ausbildung eingeschärft bekommen, dass das nicht gemacht werden darf. Macht auch keiner von uns. Klar dauert es länger beim Kopieren. Aber ich muss nicht rumfummeln mit irgendwelchen Tackernadeln hinterher. Ergo hab ich nicht wirklich viel mehr Zeit benötigt.
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jojo
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#88

30.09.2010, 13:33

Und da es leicht vergessen wird, ist es mal gut, das Thema hier mal wieder angeschnitten zu haben.
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#89

30.09.2010, 23:26

also, wenn der stempel auf dem eselsohr ein siegel sein soll, dann wär das lösen desselben wohl siegelbruch nach stgb.

aber: mir ist bisher in der zpo noch nicht untergekommen, dass ein urteil gesiegelt werden muss. hat da jemand ne entsprechende fundstelle? hab auch schon des öfteren urteile/beschlüsse bekommen die nor normal getackert wurden, also ohne dass da überhaupt was "zusammengesiegelt" wurde.

denn wenn dazu keine pflicht existiert dann geh ich mal davon aus dass das urteil nicht notwendigerweise gesiegelt wird. und dann kann ich auch kein nicht existentes siegel brechen :)

bin aber für gegenansichten offen - nur wird mich das nicht dazu bringen 50seitige urteile einzeln zu kopieren -- es sei denn es steht im gesetz. denn im gegensatz zu "wenns keiner sieht isses ja egal" ist meine ansicht dass man sich an gesetze zu halten hat. aber auch nur an gesetze, und nicht an sachen die nicht verpflichtend sind und "die man schon immer so gemacht hat".
***

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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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#90

01.10.2010, 07:39

Geschäftsordnung
für die Gerichte und die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen
(Geschäftsordnung - GO -)
AV d. JM vom 10. Mai 2000 (1463 - I D. 4)
- JMBl. NRW S. 133 -
in der Fassung vom 14. Juli 2003
- JMBl. NRW S. 185 -


§ 9
Heften von Urkunden, Ausfertigungen und
vollstreckbaren Entscheidungen
3.
Bestehen vollstreckbare Entscheidungen und sonstige zur Zwangsvollstreckung geeignete Titel aus mehreren Blättern, so sind diese in einer Weise zu verbinden, die eine unbeabsichtigte Trennung nicht ohne weiteres ermöglicht. Hierzu können Heftösen, Heftklammern (nicht Büroklammern), Klebestreifen oder Heftleisten verwendet werden; die innenseitigen Heftstellen sind jeweils so mit dem Dienststempel zu überstempeln, dass der Stempelabdruck je zu einem Teil die gegenüberliegenden Innenseiten erfasst. Eine Verbindung mit Schnur und Siegel wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Im Hinblick auf die starke Beanspruchung der vollstreckbaren Ausfertigungen bei der Zwangsvollstreckung ist festes Papier (nicht unter 70 g/m2) zu verwenden.



Im Übrigen würde doch wohl auch niemand auf die Idee kommen mit Schnur und Siegel verbundene notarielle Urkunden zu lösen, weil es sich einfacher kopieren lässt. Was anderes ist das hier auch nicht.
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