Fehlt mir der "Büroblick"....

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
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Bluerabbit
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#81

07.03.2007, 13:38

Der Ausbildungsbetrieb bzw. einer der Anwälte braucht diessen Schein. Die Angestellten nicht. Aber dadurch, dass die Angestellte sind und du nur Azubi, ist sie automatisch höher gestellt. (quasi)
Liebe Grüße
Christiane

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Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jeder glaubt, er habe genug davon.
Notargehilfe

#82

07.03.2007, 13:55

§ 28 BBiG
(1) Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.

§ 29 BBiG
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
1. Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
2. wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.

§ 30 BBiG:
(1) Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.
(2) Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer
1. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
2. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder
3. eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat
und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.
StineP

#83

07.03.2007, 14:23

Also Ausbilderin dürfte sie offensichtlich sein, wenn dein Chef sie dazu macht. Sich selbst kann man ja nicht "bestimmen" dazu, selbst wenn man die Fähigkeiten hat, oder sehe ich das bezüglich der geregelten Büroorganisation falsch?
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Nutzymaus
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#84

07.03.2007, 14:32

Ja gut dann ist sie halt doch meine Ausbilderin. Aber zu einem Ausbilder gehört für mich mehr als nur drei oder vier Tage jede Woche da zu sein und selbst dann nur 4 Stunden. Wenn ich was frage heißt es: Ach weiß nicht.. Hast doch ein Lehrbuch dazu gekauft oder?"

In meinen augen ist sie keine Ausbilderin wie es sich gehört.
vanwest2000
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#85

07.03.2007, 15:05

Also in meinen Augen ist das auch keine Ausbilderin, obwohl natürlich innerhalb der Kanzlei dein Chef weisungsbefugt ist und auch delegieren kann. Eine Ausbildereignungsprüfung (wie in anderen Berufen) ist leider nicht erforderlich! Eine Qualifikation zum Rechtsfachwirt ist natürlich die bessere Voraussetzung, aber ich kenne auch gute ReFas die es ohne Fachwirt ganz gut machen. Es kommt denke ich auf die Persönlichkeit des Menschen an und ob er will, dass der Azubi was kann und was lernt. Ich würde auch abwarten, ob sie am Freitag nochmal davon anfängt. Und wenn sie das tut, würde ich ihr unmissverständlich, aber natürlich höflich mitteilen, dass das nicht Inhalt deines Ausbildungsvertrages ist, dass du natürlich aber in Zukunft darauf achten wirst, es besser und deutlicher zu schreiben.

Ansonsten kann ich mir den Vorrednern (Vorschreibern) nur anschließen, mache nicht den Fehler und werfe alles in einen Topf! Wenn man von jemandem so unter Druck gesetzt und geärgert wird, wie du von ihr, passiert es schnell, dass man alles falsch verstehen will und auch, dass man Anweisungen nicht befolgen will, obwohl darin dann manchmal auch ein Sinn ist, weil man automatisch eine Abneigung gegen diesen Menschen entwickelt. Das Problem liegt dann natürlich immer in der genauen Unterscheidung. Aber :kopfhoch es wird bestimmt besser.

PS: Wir hatten mal eine Azubine, die wollte keinen Kaffee kochen: "das steht nicht im Berufsausbildungsvertrag"! Und das fand dann selbst ich ziemlich dreist!
[font=Comic Sans MS][color=#000080]Jeder schafft die Welt neu mit seiner Geburt, denn jeder ist die Welt. [size=75](R. M. Rilke)[/size][/color][/font]

[color=#000080][font=Comic Sans MS]Ich liebe sein Lachen. Es sprudelt aus ihm heraus, ist ansteckend und kommt von Herzen. Das ist reine Freude - nichts anderes zählt. [size=75](A. M. Lindbergh[/size])[/font][/color]
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Nutzymaus
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#86

07.03.2007, 15:16

So bin ich ja nedmal. Ich gieß hier auch Blumen. Ich trag sogar die Übertöpfe durch die Kanzlei um überschüssiges Wasser wieder auszuschütten, weil sie es will...
vanwest2000
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#87

07.03.2007, 15:20

Also ich denke, dass vielleicht mal ein Gespräch mit deinem Chef auf dem Plan stehen sollte, oder?
Zum Glück kann ich nur sagen, dass ich mich mit meiner Azubine gut verstehe, sie sich Mühe gibt und wir von daher gut auskommen. Außerdem wäre ich mir für solche blödsinnigen Aufträge echt zu schade. Frag sie doch mal, ob sie so´nen Sch... auch machen musste in ihrer Ausbildung. Die Frau hat doch echt nicht mehr alle Latten am Zaun...
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#88

07.03.2007, 15:26

Na ich hatte schon Gespräche mit meinem Chef. Aber sie hat ja auch Vorrang. Sie hat bei allem Vorrang. Urlaub auch.. meinen Sommerurlaub verlegt sie in die Pfingsferien weil sie 4 Wochen Urlaub will im Sommer. Ist nur ein Beispiel.

Solange sie nicht zum Chef geht, interessiert ihn das nicht. Und wenn sie gehen würde, dann wäe ich die dumme!
vanwest2000
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#89

07.03.2007, 15:27

Ja dann solltest du vielleicht mal ein Gespräch mit ihm suchen?
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#90

07.03.2007, 15:33

Hab ja oben geschrieben, dass dies nix bringt. Es interessiert ihn nur, wenn sie was hat.
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