Es geht in erster Linie um Faxe, die jemand gleich mehrfach (also einschließlich Mehrfertigungen) faxt.Aylin0104 hat geschrieben:Ich verstehe das im GKG auch so, dass es da nicht um Kosten für Faxe, die man schickt geht, sondern um die fehlenden Abschriften, die das Gericht dann erstellen muss oder um Ausfertigungen, die das Gericht auf Antrag anfertigt oder faxt
Fristen vorab faxen?
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was ist eigentlich, wenn der gegner uns sein fax schickt und gleich auch per fax ne abschrift beifügt? dann haben wir doch auch doppelten toneraufwand vom fax. ist es denn das gleiche, wenn ich eine kopie per fax bekomme oder ein schreiben über den kopierer kopiere? toner wird doch bei beiden varianten aufgewandt..
und vor allem -- zählt das beides unter nr. 7000 vv rvg?
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Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
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Gute Frage - ohne einen Kostenkommentar da zu haben, würde ich vermuten, dass das unter VV 7000 Nr. 1 d) RVG fällt.NicoleH hat geschrieben:was ist eigentlich, wenn der gegner uns sein fax schickt und gleich auch per fax ne abschrift beifügt? dann haben wir doch auch doppelten toneraufwand vom fax. ist es denn das gleiche, wenn ich eine kopie per fax bekomme oder ein schreiben über den kopierer kopiere? toner wird doch bei beiden varianten aufgewandt..
und vor allem -- zählt das beides unter nr. 7000 vv rvg?
Jedenfalls fallen Faxe unter VV 7000 RVG, siehe Anmerkung dazu.
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genau, drum spricht das GKG auch von Mehrfertigungen...Ich verstehe das im GKG auch so, dass es da nicht um Kosten für Faxe, die man schickt geht, sondern um die fehlenden Abschriften, die das Gericht dann erstellen muss oder um Ausfertigungen, die das Gericht auf Antrag anfertigt oder faxt
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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Bei uns sind die Fristen auch immer erst auf dem letzten Drücker fertig. Meine Kollegin, die nachmittags im Büro ist, ist oftmals bis nach 19 Uhr im Büro, um die Frist noch wegzufaxen. Beliebt sind auch Fristen am Freitag. Eigentlich haben wir ab 14 Uhr Wochenende, aber dass wir dann pünktlich fertig sind, kommt nur selten vor. Unser Gericht liegt allerdings ca. 10 km von uns entfernt, so dass wir die Fristen grundsätzlich faxen, es sei denn, die Chefin muss am gleichen Tag zum Gericht. Dann wird die Post natürlich mitgenommen.
Gruß Anja
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NicoleH hat geschrieben:dann hab ich die akte im diktat und "wiedervorlage am tag des fristablaufs".2 Wochen vorher schon vorgelegt werden
zwei tage vorher lohnt auch nicht, wird eh nur zur seite gelegt.
Das ist bei uns auch so, die Vorfristen werden zwar vorgelegt, aber das Diktat erfolgt am Tage des Fristablaufs....
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Wie es der Zufall so will, flattert mir zu einer Sache gerade ein Hinweis des Gerichtes auf den Tisch:
"Hinweis:
Das Gericht bittet nachdrücklich darum, Schriftsätze nur dann vorab durch Telefax zu übersenden, wenn dies zur Fristwahrung unbedingt notwendig ist.
In diesem Falle ist ausschließlich der vollständig und unterzeichnete Schriftsatz in einfacher Ausfertigung und auch nur mit den zur Fristwahrung erforderlichen Anlagen zu übermitteln, da grundsätzlich für Mehrfertigungen Auslagen nach § 28 GKG, KV 9000 Ziff. 1 GKG erhoben werden.
Das Original mit der erforderlichen Anzahl von Abschriften und sämtlichen Anlagen ist sodann umgehend auf dem Postwege nachzureichen."
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Das Gericht bittet nachdrücklich darum, Schriftsätze nur dann vorab durch Telefax zu übersenden, wenn dies zur Fristwahrung unbedingt notwendig ist.
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Dieses macht das für uns zuständige Landgericht Arnsberg schon seit Monaten.JSanny hat geschrieben:Wie es der Zufall so will, flattert mir zu einer Sache gerade ein Hinweis des Gerichtes auf den Tisch:
"Hinweis:
Das Gericht bittet nachdrücklich darum, Schriftsätze nur dann vorab durch Telefax zu übersenden, wenn dies zur Fristwahrung unbedingt notwendig ist.
In diesem Falle ist ausschließlich der vollständig und unterzeichnete Schriftsatz in einfacher Ausfertigung und auch nur mit den zur Fristwahrung erforderlichen Anlagen zu übermitteln, da grundsätzlich für Mehrfertigungen Auslagen nach § 28 GKG, KV 9000 Ziff. 1 GKG erhoben werden.
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Ist bei uns auch mittlerweile normal, daß die Mandanten die Rechnung bekommen. Zum Glück, kommt das bei uns nur ein- oder zweimal im Jahr vor.
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Naja, aber wie gesagt, es ist lediglich der Hinweis, dass Mehrfertigungen durchs Gericht berechnet werden würden. Solangs nur eine Fassung ist, ist doch alles okay. Und bitten kann das Gericht ja vieles, aber wenn sie ein Fax haben müssen sie auch damit rechnen dass mans benutztWie es der Zufall so will, flattert mir zu einer Sache gerade ein Hinweis des Gerichtes auf den Tisch:
PS: Ganz ehrlich: ich versteh auch die ganze Diskussion nicht so wirklich, denn was wird denn hier aus ein paar extra Faxen für ein riesen Problem gemacht? Bis auf das oben Geschilderte mehrfache Akteneinordnen und den damit verbundenen Zeitaufwand sind die Kosten für ein Fax doch verschwindend...
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