Grundsatzdiskussion mit dem Chef...

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Little Wombat
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#41

19.06.2009, 17:24

Die Berufsbezeichnung muss nach 1995 geändert werden. Wir wurden noch nach BRAGO + mit Steno gequält und danch kam dann die Textverarbeitung dazu.

Bei uns im Büro wird es unterschiedlich gemacht, was eigentlich auch nicht so doll ist.

Meine Kollegin stempelt auch die EB's, obwohl Chef I das nicht gerne sieht.

Ich hefte ein Post it mit dem Eingangsstempel auf das mit EB zugestellte Schriftstück. Das wird dann gestempelt und die Fristen werden dort ebenfalls notiert/vermerkt. Und ich notiere "EB" im Bereich des Stempels.

Die Postmappen gehen dann an die jeweiligen Chefs. Das EB wird dann erst gestempelt, wenn es der Chef unterschrieben hat. Das ein anderes Datum gestempelt werden soll kommt fast nie vor.

Wobei wir es auch schon hatten, dass das EB erst 3 Tage später gestempelt werden sollte und wir dann fast die Frist verpasst hätten, weil die geänderte Frist nicht im Kalender vermerkt war.
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sunshine24
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#42

19.06.2009, 18:05

So, auch :senf will:

Also, m. E. gehört auch das EB gleich gestempelt. So machen wir es auf jeden Fall.

Wir haben 5 Anwälte. Da kann es ja nicht sein, dass, wenn grad der zuständige RA nicht da ist bzw. z. B. 2 Wochen in Urlaub ist, man wartet, bis derjenige wieder aus dem Urlaub zurück kommt. Es wird dann von einem anderen RA unterschrieben und fertig.

Zudem wird bei uns auch die Post gleich nach dem Öffnen und Fristeneintragung den zuständigen RA vorgelegt. Wenn ein RA in Urlaub ist, wird die Post von ihm einem anderen RA vorgelegt.

Das Urteil stempeln wir übrigens auch, schreiben "Zustell" drauf (ist der Vermerk, dass mittels EB zugestellt wurde) und schreiben unter das Datum auch die Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist drauf ...
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Zonnie
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#43

19.06.2009, 19:54

Wenn man mit mehreren Anwälten in der Kanzlei ist, ist das ja auch ein Problem. Aber es gibt ja auch Einzelanwälte, wie würdet ihr das denn dann machen?
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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#44

19.06.2009, 20:47

Meine Ausbildung hatte ich bei einem Einzelanwalt gemacht. Der war allerdings auch Notar. Sozusagen muss er ja, wenn er in Urlaub fährt (ich glaub, wenn dieser länger als 1 Woche ist), einen Vertreter bestellen. Der Vertreter hat mir dann immer die EB unterschrieben. Ich hab aber trotzdem immer mit Eingang des Dokumentes gestempelt. Notfalls kann man ja Fristverlängerung beantragen und kann dies ja auch begründen ...
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#45

19.06.2009, 21:42

Ja und wie willst du das dann begründen? Das Datum auf dem EB zählt nunmal als Datum, an dem der Anwalt von dem Schreiben Kentniss erlangt hat!! Wenn der Anwalt eine Woche im Urlaub ist (für diese Zeit braucht er KEINE Vertretung) gehört nunmal erst das Datum nach dem Urlaub auf das EB...

Sollte er länger als eine Woche im Urlaub sein ist das was anderes, aber dafür hat er dann die Vertretung, die IN VERTRETUNG unterschreibt. Wäre für eine Fristverlängerung sinnvoll... Aber bei uns wird sowas vom Vertreter SOFORT bearbeitet, also kann das nicht vorkommen
Zuletzt geändert von Simba84 am 20.06.2009, 01:08, insgesamt 1-mal geändert.
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#46

19.06.2009, 22:17

Wie gesagt, wir hatten immer einen Vertreter. Wenn mein Ex-Chef nur 2 oder 3 Tage nicht da war, hab ichs trotzdem gestempelt, wann es kam ... notfalls hab ich bei der Behörde angerufen und gesagt, dass der gerade im Urlaub ist, dann war das auch kein Problem ...
gehört nunmal erst das Datum nach dem Urlaub auf das EB...
Ob sich das nun so gehört oder nicht sei mal dahingestellt. Das kann - wie hier auch schon mehrfach geschrieben wurde - jeder RA selbst bestimmen, wie er es möchte ...
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#47

19.06.2009, 22:36

Um mich nicht unnötig zu wiederholen, empfehle ich mal einen Blick nach dort:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=627405#627405

und dort wiederum in meinen Beitrag # 41, im Zitat dort besonders das fett Hervorgehobene. Es gibt weiß Gott genügend Rechtsprechung zum Umgang mit EBs.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#48

09.12.2009, 17:15

Hallöchen...

Ist ja echt schon komisch, wie unterschiedlich die lieben Chefs das alles handhaben.

Also bei uns (bzw. ich mache es so) ist das so:

1. Brief öffnen
2. Eingangsstempel entweder auf das Anschreiben des Gerichts (wo das Urteil dran hängt) oder eben auch auf einen Klebezettel und dann aufs Urteil
3. Fristen notieren
4. EB dem Chef zur Unterschrift vorlegen (wir schreiben auch noch keinen Ort hin oder stempeln es ab, da es sonst bei uns untergehen würde, dass das noch rausgeschickt werden muss) (auch er bestimmt, wann das Urteil "zugestellt" worden ist!!)
5. je nach Verfügung Akte dem Chef vorlegen oder Kopie Mdt. oder oder oder

Und zu den Fristen allgemein:

Mein Chef zögert gerne mal Ablauffristen hinaus, wenn es nicht gerade Ausschlussfristen sind!! - Womit ich allerdings noch nicht so ganz mit klar komme (auch wenn ich schon immerhin 7 Monate in diesem Büro arbeite!).

Tschöö mit ö
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#49

09.12.2009, 17:37

Mir wurde imme rbeigebracht auf garkeinen Fall das EB zu stempeln. Manche Anwälte lassen so ein EB ja noch ein paar Tage liegen zwecks Frist nach hinten schieben. Wenn aber der Eingangsstemple drauf ist, kann man ja nicht mehr so leicht leugnen, dass einem der Schriftsatz, das Urteil etc. erst später zugegangen ist ;)
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#50

20.01.2010, 22:10

Hallo,
also ich würde mich weigern, die Verantwortung für die Berechnung der Frist zu übernehmen, wenn nicht ZUVOR das Datum auf dem EB eingetragen ist.
Wenn der Chef in Urlaub ist, lassen wir die Zustellungen mit EBs auch liegen und stempeln sie erst nach seiner Urlaubsrückkehr.
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