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Re: beA

Verfasst: 11.12.2018, 15:37
von Jara
Hallo Ihr Schlauen,

erstmal vielen Dank für die ganzen Infos, die hier schon zusammen getragen wurden.

Ich stehe jetzt ganz am Anfang mit dem beA, bei unserem RA ist der Zugang eingerichtet, die Erstregistrierung abgeschlossen und
es gibt eine Signaturkarte um die qualifizierte elektronische Signatur zu erstellen.

Nun soll ich auf den Mitarbeiterplätzen auch für den Zugang zum beA sorgen. Muss ich jetzt als erstes dort die Client-Security downloaden
und dann vom beA Postfach des RA aus die Mitarbeiter anlegen? Versteh ich das richtig? Dann bekomme ich dort Zugangsdaten um dann an den PC´s wiederum die Zugänge einzurichten, oder?

Sorry für diese Anfängerfragen, ich habe mich schon fleißig durchgelesen, bin aber trotzdem nicht sicher, ob ich das richtig verstehe.

Re: beA

Verfasst: 11.12.2018, 15:49
von Pitt
Jeder Mitarbeiter, der auf das beA zugreifen möchte, benötigt an seinem Arbeitsplatz die beA Client Security und eine beA-Mitarbeiterkarte oder alternativ ein beA-Softwarezertifikat.
Die Einrichtung/Zuordnung des Mitarbeiters wird in dieser Anleitung gut beschrieben:.
https://www.bea-brak.de/xwiki/bin/view/BRAK/%2300089
Zu Deiner Frage: Ja, zunächst muss der RA überhaupt erst einmal den Zugriff durch einen Mitarbeiter auf sein Postfach zulassen, wenn er das eingerichtet hat, muss sich der RA abmelden, der Mitarbeiter muss sich anmelden, den Registrierungsvorgang durchlaufen und bei der Vergabe bestimmter Rechte muss der RA noch den Sicherheits-Token freischalten.
Viel Erfolg! :pcwink

Re: beA

Verfasst: 11.12.2018, 16:10
von Jara
DANKE,

ich wühl mich mal durch und gehe auf die Suche nach Mitarbeiterkarten oder Zertifikaten oder was auch immer hier gewünscht wird :thx

Re: beA

Verfasst: 11.12.2018, 16:12
von Jara
Noch kurz: Was ist denn jetzt der Unterschied zwischen Karte und Softwarezertifikat? Bei der Karte braucht man bestimmt den Kartenleser.... was ist denn der Unterschied???

Re: beA

Verfasst: 12.12.2018, 08:35
von suzette
Beides sind Sicherheitstoken = Hardwarekomponente zur Identifizierung und Authentifizierung von Benutzern. Beim Softwarezertifikat handelt es sich um eine Datei, die auf einem USB-Stick oder direkt auf dem PC gespeichert wird. Die Karte kann nicht kopiert werden, die Datei schon. Wegen der Missbrauchsgefahr sollte man dem Benutzer des Softwarezertifikats vielleicht nicht unbedingt alle Rechte erteilen.

Re: beA

Verfasst: 22.07.2019, 18:38
von ReFaNa
Huhu Ihr Lieben,

mal ne Frage, meine Kollegin ist derzeit in Elternzeit und hat ne beA-Karte. Jetzt bin ich aus der Elternzeit zurück und bin für ihren Anwalt zuständig. Kann ich Ihre Karte einfach auf mich "umschreiben" lassen? Ich habe mich noch gar nicht damit auseinandergesetzt, deswegen Frage ich hier mal zuerst.

Re: beA

Verfasst: 22.07.2019, 23:27
von Feldhamster
Schau dir mal den Thread "Mitarbeiterkarte nach Ausscheiden" unter Kanzlei-EDV Unterforum beA an, da habe ich schon einmal beschrieben, was zu tun ist, wenn die Mitarbeiterkarte von einem anderen Mitarbeiter genutzt werden soll.

Hier ist der Thread zu finden (falls die Verlinkung funktioniert):
viewtopic.php?f=126&t=89005

Re: beA

Verfasst: 23.07.2019, 11:13
von ReFaNa
Danke! Ich schaue gleich mal!