Keinerlei RA-Micro-Kenntnisse, was tun?

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Javazzi

#31

23.10.2013, 12:11

sunshine79w hat geschrieben:Also in NRW kann man für Fortbildungen auch Bildungsgutscheine beantragen, vielleicht kannst Du Dich ja mal kundig machen, ob es so etwas in Schleswig-Holstein auch gibt. Ansonsten laß den Kopf nicht hängen, es gibt mit Sicherheit auch andere Kanzleien, habe mich auch vor kurzem mit einer Kollegin zusammengesetzt die lange aus dem Beruf weg war und das hier übliche Programm nicht kannte und hab mit Ihr Schritt für Schritt alles wichtige aufgeschrieben (leider gibt es zu dem Programm hier nämlich keine großartigen Handbücher) und nun kann Sie auch viel besser arbeiten. Drücke Dir die Daumen, dass Du sobald Du wieder gesund bist, auch eine gute Stelle findest, wo mit der richtigen Geduld auf Dich eingegangen wird.
Vielen Dank Sunschine!

Von Bildungsgutscheinen habe ich vor kurzem von einer Freundin erfahren. Ich werde mich mal erkundigen. Da ich im Moment Krankengeld beziehe und irgendwie nicht weiter komme, sind mir die Hände gebunden :(

Eure Beiträge geben mir sehr viel Mut und ich hoffe auch so sehr, dass ich bald eine Kanzlei finde, die auch interessiert ist, mir in Ruhe RA-Micro zu zeigen. Ich wünsche es mir so sehr und werde die Hoffnung nicht aufgeben, denn daran kann das Ganze doch nun wirklich nicht scheitern :motz . Es gibt so viele Wiedereinsteiger und die haben das selbe Problem. Leider haben viele Kanzleien keine Geduld oder einfach nicht die Zeit. Aber es wird sich hoffentlich bald jemand die Zeit nehmen. Ich bin noch jung und bin bereit mich weiterzuentwickeln. :lol:

Natürlich bleibt die Angst, dass ich schon wieder die gleichen Erfahrungen mache. Wie mit mir in der letzten Kanzlei umgegangen worden ist, sitzt noch immer sehr tief! Ich fühlte mich danach wertlos und dumm. Meine Kollegin, die meinte mich jeden Tag blöd zu behandeln, knallte mir unschöne Dinge an den Kopf, wie z. B. "Wozu hast du dich denn hier beworben, wenn du nichts kannst?" (Das kam aus einer Situation heraus, als ich bei RA-Micro nicht weiter kam und sie hatte ersichtlich keine Lust, mir das zu zeigen). Schon traurig gleich zu sagen, ich kann nichts?! :cry:
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#32

23.10.2013, 12:32

vergiss das einfach, die sind offensichtlich selbst dumm dort
Javazzi

#33

23.10.2013, 12:34

Ich glaube sie war einfach nur neidisch und hatte Angst, dass ich ihr den Platz streitig mache!
Ernie

#34

23.10.2013, 12:56

@ Javazzi: Du solltest Dein Hauptaugenmerk m.E. nicht auf RA-Micro legen, denn es könnte ja auch sein, dass Du in einer Kanzlei landest, die mit AnNoText arbeitet... Du solltest etwas gelassener an die Sache rangehen und anhand von Büchern, FoReNo oder Kursen Dein Fachwissen auffrischen.

Good luck und vorallem :nurse
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#35

23.10.2013, 13:10

Ich will Dir nicht zu nahe treten Javazzi und es ist auch nicht Deine Schuld, sondern die Schuld Deiner Ausbilder, dass Du tatsächlich nicht viel kannst. Es hapert ja nicht nur am RA-Micro (die Begründung ist auch mehr als lächerlich), sondern auch daran, dass Du ja offensichtlich Deine Ausbildung nur durch die Schule gemacht hast und in der Kanzlei selbst hauptsächlich nur Bänder schreiben durftest.

Was Dir also fehlt, ist jemand, der Dir die grundlegenden Dinge nochmals komplett beibringt (und damit meine ich nicht RA-Micro), denn so wie ich das sehe, ist ja auch Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung nicht gerade das, wovon Du jetzt die absolute Ahnung hast.

Wie gesagt, ich mache Dir da keinen Vorwurf. Einen Vorwurf kann man nur Deinem Ausbilder machen. Denn mit dieser Art Ausbildung tut man seinen Auszubildenden ja keinen Gefallen. Das eine Berufseinsteigerin nicht soviel wissen kann wie eine, die lange Jahre in einer Kanzlei tätig ist, ist schon klar. Aber wenn man praktisch alles von vorne neu vermitteln muss, da fehlt es mit Sicherheit in nicht wenigen Kanzleien an der Bereitschaft. Auch wenn hier der allgemeine große Aufschrei der doch unfairen Behandlung grad groß ist, sollte mal jeder bei sich selbst gucken. Man sucht ja nicht eine weitere Fachangestellte, weil man grad soviel Freizeit hat, sondern es brennt in der Kanzlei. Dass man Zeit haben muss, ihr die Kenntnisse bzgl. eines PC-Programms zu vermitteln, sollte selbstverständlich sein (und in dieser Hinsicht versteh ich die allgemeine Aufregung). Aber wenn ich ihr nichtmal einen Mahnbescheid oder eine Vollstreckungssache geben kann, sondern sie im Grunde nur Bänder schreiben kann, dann stelle ich eine Schreibkraft ein. Die ist in der Regel billiger.

Jetzt nicht sauer sein. Ich bin Realist und denke, dass es nur mit Händchenhalten nicht getan ist. Und es wird Dir darum wohl auch in anderen Kanzleien nicht besser ergehen, wenn Du nicht an Deinem grundsätzlichen Ausbildungsstand was machst. Anhand Deiner Bewerbung in dem anderen Thread, ist für jeden schon zu erkennen, dass außer Termine und Fristen notieren sowie Bänder schreiben bei Dir wohl kein Fachwissen vorhanden ist.

Ich würde grundsätzlich ein Probearbeiten anbieten und in einem Vorstellungsgespräch auch, sollte das Thema auf Zwangsvollstreckung und Mahnverfahren kommen, ggf. anbieten, für die Probezeit zu einem geringeren Gehalt zu arbeiten, wenn dafür das entsprechende Wissen an Dich vermittelt wird. Ob sowas praktikabel ist, weiß ich nicht. Aber Du brauchst auf jeden Fall mehr Grundwissen (zumindest habe ich das aus Deinen bisherigen Beiträgen und Deiner Bewerbung gelesen).
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#36

23.10.2013, 13:11

:zustimm :good
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#37

23.10.2013, 13:37

Ich erzähl mal bissl aus dem Nähkästchen. Vielleicht kannst du dich daran orientieren.

Ich bin seit fast 6 Jahren aus der (im praktischen Teil leider auch nicht so prickelnden) Ausbildung raus und habe zwischenzeitlich nichts mehr im ReNo Bereich gemacht (hab anderweitig gearbeitet). Anfang des Jahres hab ich fast zwei Monate als Praktikant Vollzeit in einer RA-Kanzlei gearbeitet, die mich danach stundenweise für ein halbes Jahr beschäftigt haben. Das habe ich im Bewerbungsgespräch gleich mit der Maßgabe gemacht, dass ich unbedingt wieder einsteigen will und es mir nichts bringt, den ganzen Tag am Kopierer zu stehen. Das ging. Ich durfte überall mit reinschnuppern (wenn auch kein eigenes Referat). Da gabs übrigens ein Anwaltsprogramm, das ich bisher noch nicht kannte.

Nach dem halben Jahr habe ich nicht viel mehr gewusst, als zum Ende der Ausbildung aber immerhin konnte ich viele Dinge wieder auffrischen.

Und jetzt? 2 Wochen später sitze ich in Vollzeit als einzige Vollzeitkraft in ner Kanzlei mit Schwerpunkt ZV und RAM. Ich habe außer in der schulischen Ausbildung noch nie ZV gemacht und RAM kenne/kannte ich auch nicht. Aber ich tu es. Ich gebe mir größte Mühe, meine Erfahrungen weiter auszubauen. Ich habe im Bewerbungsgespräch ganz klar mit offenen Karten gespielt. Übrigens hab ich auch im ersten halben Jahr weniger Gehalt... für die Einarbeitung.

Was will ich damit sagen? Den Kopf in den Sand zu stecken bringt dir überhaupt nichts! Es ist wie überall: Man lernt mit dem was man tut. Ich persönlich halte einen Kurs egal in welche Richtung ganz ohne praktischen Bezug für absolute Zeitverschwendung. Ich will hier einen Kurs machen, weil ich absolut keinen Plan von ZV habe. Aber außerhalb der Arbeitsstelle hätte mir das sicher nichts geholfen. Was auch? Gelernt und ne Stunde später vergessen is nich das gelbe vom Ei.
Übrigens in RAM und jedes auch nur durchschnittliche Anwaltsprogramm kann man sich gut einarbeiten finde ich. Auch mit selbst beibringen. Klar, man braucht manchmal bissl Zeit oder ne Nachfrage aber es geht immer.

Damit möchte ich nicht deine Erlebnisse beschwichtigen. Ich finde das lächerlich was da passiert ist und unter deiner Würde. Ich möchte dir gern Mut machen und sagen: Hab Selbstvertrauen und spiel mit offenen Karten. Gib dein Bestes preis und sage, dass du zu jeder Weiterbildung bereit bist. Ich wette, dann findest du auch wieder gute, anständige Arbeit in ner tollen Kanzlei.

So far, Kobu
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#38

23.10.2013, 13:56

:good

zum Thema Programm selbst anlernen: Das ist nicht jedermanns Sache! Nicht jeder hat das logische Verständnis, sowas selbst zu erarbeiten. Und bei einigen ist es auch besser, sie klicken nichts, was sie nicht genau wissen wie es geht ;-)
Javazzi

#39

23.10.2013, 16:16

Anahid hat geschrieben:Ich will Dir nicht zu nahe treten Javazzi und es ist auch nicht Deine Schuld, sondern die Schuld Deiner Ausbilder, dass Du tatsächlich nicht viel kannst. Es hapert ja nicht nur am RA-Micro (die Begründung ist auch mehr als lächerlich), sondern auch daran, dass Du ja offensichtlich Deine Ausbildung nur durch die Schule gemacht hast und in der Kanzlei selbst hauptsächlich nur Bänder schreiben durftest.

Was Dir also fehlt, ist jemand, der Dir die grundlegenden Dinge nochmals komplett beibringt (und damit meine ich nicht RA-Micro), denn so wie ich das sehe, ist ja auch Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung nicht gerade das, wovon Du jetzt die absolute Ahnung hast.

Wie gesagt, ich mache Dir da keinen Vorwurf. Einen Vorwurf kann man nur Deinem Ausbilder machen. Denn mit dieser Art Ausbildung tut man seinen Auszubildenden ja keinen Gefallen. Das eine Berufseinsteigerin nicht soviel wissen kann wie eine, die lange Jahre in einer Kanzlei tätig ist, ist schon klar. Aber wenn man praktisch alles von vorne neu vermitteln muss, da fehlt es mit Sicherheit in nicht wenigen Kanzleien an der Bereitschaft. Auch wenn hier der allgemeine große Aufschrei der doch unfairen Behandlung grad groß ist, sollte mal jeder bei sich selbst gucken. Man sucht ja nicht eine weitere Fachangestellte, weil man grad soviel Freizeit hat, sondern es brennt in der Kanzlei. Dass man Zeit haben muss, ihr die Kenntnisse bzgl. eines PC-Programms zu vermitteln, sollte selbstverständlich sein (und in dieser Hinsicht versteh ich die allgemeine Aufregung). Aber wenn ich ihr nichtmal einen Mahnbescheid oder eine Vollstreckungssache geben kann, sondern sie im Grunde nur Bänder schreiben kann, dann stelle ich eine Schreibkraft ein. Die ist in der Regel billiger.

Jetzt nicht sauer sein. Ich bin Realist und denke, dass es nur mit Händchenhalten nicht getan ist. Und es wird Dir darum wohl auch in anderen Kanzleien nicht besser ergehen, wenn Du nicht an Deinem grundsätzlichen Ausbildungsstand was machst. Anhand Deiner Bewerbung in dem anderen Thread, ist für jeden schon zu erkennen, dass außer Termine und Fristen notieren sowie Bänder schreiben bei Dir wohl kein Fachwissen vorhanden ist.

Ich würde grundsätzlich ein Probearbeiten anbieten und in einem Vorstellungsgespräch auch, sollte das Thema auf Zwangsvollstreckung und Mahnverfahren kommen, ggf. anbieten, für die Probezeit zu einem geringeren Gehalt zu arbeiten, wenn dafür das entsprechende Wissen an Dich vermittelt wird. Ob sowas praktikabel ist, weiß ich nicht. Aber Du brauchst auf jeden Fall mehr Grundwissen (zumindest habe ich das aus Deinen bisherigen Beiträgen und Deiner Bewerbung gelesen).
Vielen Dank für Deinen ausführlichen Text Anahid. Du hast vollkommen Recht, mir fehlt es nicht nur an RA-Micro-Kenntnissen, sondern auch an Fachwissen. Ich habe eine sehr schlechte Ausbildung genossen. Habe überwiegend Band geschrieben und wenig praktische Erfahrung. In der Kanzlei W. war ich auch in der Zwangsvollstreckungsabteilung eingesetzt, habe aber lediglich nur Zwangsvollstreckungsaufträge und Pfändungen durchgeführt und das auf Formularen mit Schreibmaschine. Für Forderungsaufstellungen und Mahnbescheide beantragen war immer meine Chefin zuständig, wir durften das alle nie! Abgerechnet hat immer meine Kollegin. Ich habe lediglich über das Programm MandantWin Zwangsvollstreckungsabrechnungen und die entsprechenden Abrechnungsanschreiben gefertigt, Strafanzeigen geschrieben und die Buchhaltung habe ich auch gemacht. Mir wurde von den Chefs in der Ausbildung nie etwas erklärt. Ich musste mir alles selber aneignen und habe eigentlich nur die schulische Ausbildung, praktisch wenig Erfahrung. Ich hatte dann die Nase voll und wollte endlich etwas lernen und habe mich deshalb in anderen Kanzleien beworben. Die Reaktion der neuen Kanzlei kann ich verstehen. Wozu eine ReNo einstellen, wenn sie wenig praktische Erfahrungen und den ganzen Tag nur Band geschrieben hat. Natürlich ist es eine blöde Begründung zu sagen, sie hätten zu wenig Zeit um mir RA-Micro beizubringen. Ich glaube sie wollten mir nicht weh tun und nannten es einfach nur um einen Grund nennen zu können.

Ach man, ich glaube das wird schwerer als gedacht... :roll: :roll:
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#40

23.10.2013, 16:19

Aber sie wussten das doch. Also die Ausrede ist mau
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