Grundsatzdiskussion mit dem Chef...

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Lola84
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#31

19.06.2009, 12:51

Bei uns läuft es auch so ab:

- Brief öffnen
- Eingangsstempel auf Urteil
- Ort + Datum auf EB (wenn Chef die Post macht, schreibt er kein Ort/datum sondern stempelt EB nur)
- Fristen notieren
- Urteil mit EB in Posteingangsmappe und zusammen mit der anderem Post und Terminkalender Chef vorlegen

In der Berufschule wurde uns immer gesagt, dass wie nie Urteile stempeln sollen, aber Chef wünscht es so.
Smile
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#32

19.06.2009, 13:04

Ohh, das artet ja richtig aus hier*fg*

Mein Chef meint auch, dass es nicht Rechtsanwaltsfachangestellte heißen solle, sondern Rechtsanwaltsgehilfin. Soviel zu Thema... naja, und der ist so misstrauisch, dass er Alleingänge gar nicht zulässt. Aber wozu hat man diesen Beruf drei Jahre gelernt????

Naja, bringt ja nichts...
Maximum
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#33

19.06.2009, 13:11

Rechtsanwaltsgehilfinen sind die schon etwas älteren Kolleginnen die Berufsbezeichnung wurde irgendwann mal weit vor dem Jahr 2000 geändert.

Das die EBs grundsätzlich nur von Anwälten datiert werden ist bei uns auch so. Begründung ist die gleiche wie bei Curry. Des Weiteren wird bei uns auch noch sorgfältig von den Anwälten kontrolliert ob alles was zur Frist gehört angehängt ist. Und bei jedem zweiten EB werden Fehler entdeckt. :wink:

Ich schätze das muss jeder Anwalt für sich entscheiden aber das würde ich nicht als Angriff auf dein Fachwissen werten.
cat4
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#34

19.06.2009, 14:19

Hi, Rechtsanwaltsgehilfinnen haben mW noch Steno gelernt, Rechtsanwaltsfachangestellte hatten dann "Textverarbeitung" (PC-Arbeit)... Muss 1995 geändert worden sein, da uns damals gesagt wurde, wir seien der erste Durchgang als ReNoFas, also mit TV statt Steno...

Im Übrigen finde ich es unpraktisch, wenn der Anwalt das Datum auf das EB schreibt und dann die Frist erst notiert wird. Was ist denn, wenn das EB mal "untergeht"? Dann würde doch die Schuld auf die ReNo geladen, weil die hat ja dann die Frist versäumt zu notieren, oder? Da ist es doch einfacher, immer erst das EB zu stempeln und die Frist zu notieren und - für den wohl selteneren Fall, dass die Frist zu kurz ist - ggf. die Frist dann noch nach hinten zu korrigieren. Bei uns war aber die Fristenbearbeitung ohnehin extrem vorrangig, so dass äußerst selten erst bei Fristablauf ein Schriftsatz gefertigt war...
Mal sehen wie es dann im neuen Büro läuft
JonesJess
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#35

19.06.2009, 14:24

außer OT: ReNo-Gehilfinnen: hatten Steno, Maschine und TV; zumindest in dem Jahr wo ich meinen Abschluss machte.

Aber ob nun Steno, Tv oder sonstwas, die Berufsbezeichnung wurde nicht deswegen geändert! :wink:
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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romex
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#36

19.06.2009, 14:45

Maschine habe ich auch noch gelernt... und TV hatte ich auch noch - nur Steno wurde vorher abgeschafft. Ich bin aber schon Fachangestellte!!!

Und ich denke nach wie vor, dass jeder sich daran gewöhnt bzw. gewöhnt hat, wie der Chef es gerne möchte und wie viel Eigenständigkeit er seiner "wichtigsten Person der Kanzlei" zutraut. (Ihn selbst ausgeschlossen - natürlich... Niemand ist ja wichtiger als der Chef... :wink: )

Und JJ:

Das heißt "ALS"!!! (..."als ich meinen Abschluss machte) Mann, Mann, Mann... I break together!!!
Liebe Grüße,
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#37

19.06.2009, 14:59

@romex: Na ick breake jetzt hier och together!!!

@Lola84: Verstehe auch nicht, warum die Urteile nicht gestempelt werden sollen. Das wurde zu meiner Zeit anders erzählt.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
gkutes

#38

19.06.2009, 15:02

ick stempel alles, was mir unter die Finger kommt =)
außer natürlich sachen, die nicht für uns bestimmt sind, zB Verträge
edit: auch keine EBs - da notier ich das Datum mit der Hand, was aber wohl dem stempeln gleich kommt

ich mein, ich kritzel auch die Fristen auf das Urteil drauf. Da ist der Stempel das kleinste Übel.
Wo (@romex-oder hier auch als?? ;):P) werden die Fristen bei den Nicht-Stemplern notiert?
Zuletzt geändert von gkutes am 19.06.2009, 15:15, insgesamt 2-mal geändert.
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#39

19.06.2009, 15:04

Die Berufsbezeichnung wurde 1994 geändert.

Und ich sage nach wie vor: Wer EBs stempelt, dem sollte die Hand abfaulen... ;) Mit dem EB bestätigt der Anwalt, dass der das zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen - wenn er das also erst bspw. eine Woche nach dem Eingang in der Kanzlei liest, dann ist das EB auch erst dann zu datieren; die Frist muss dann halt entsprechend umgetragen werden.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#40

19.06.2009, 15:35

Bei uns ist es so:

Post öffnen
Stempel auf Urteil und Abschriften
EB NIEMALS stempeln
Die Buchstaben EB in jedes Stempelfenster hinter dem Datum, bei denen das Schriftstück auf dem EB vermerkt ist
Fristen auf Urteil notieren
Mit Akte zum SB
SB setzt das Datum selbst auf das EB

Gruß
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