Fristenbearbeitung/-notierung allgemein
Bei uns gibts auch ne Menge Fristen und ein Buch für beide Anwälte gemeinsam-dort gibt es verschiedene Spalten, da klappt das ganz gut. Für die Fristabläufe hat jeder seine eigene Spalte, für Vorfristen gibts eine gemeinsame, bei der wir vor die Frist das Kürzel des RA schreiben. Da klappt ganz gut. Ansonsten versteh ich dich gut, in der Hektik (wenn ein Telefonat kommt o.Ä.) ist man schnell raus. Du musst Dich selber versuchen zu erziehen, mach erst Dein Kürzel (z.B. not. xxx) drunter, wenn Du alles erfasst hast. Ansonsten haben wir hier auch nur ein Buch, im PC wirds nicht notiert. Ich find das nicht gut, aber die RAs wollen es so. Wäre sonst zu viel Aufwand.
[color=#000080][i][rainbow]Humor ist, wenn man trotzdem lacht :)[/rainbow][/i][/color]
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- Forenfachkraft
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Guten Morgen zusammen
Wünsche euch allen einen guten Start in die neue Woche.
Ich hoffe, ich bin in diesem Thema richtig, wenn nicht bitte verschieben.
Habe folgende Frage: Wir haben am 12.01.2010 Post mit 3wöchiger Frist erhalten. Immer wieder kommt es hier zu Diskusionen wann denn dann die Frist abläuft. Meiner Meinung nach läuft sie "erst" mit Ablauf des morgigen Tages ab. Was meint ihr?
LG
Simba
Wünsche euch allen einen guten Start in die neue Woche.
Ich hoffe, ich bin in diesem Thema richtig, wenn nicht bitte verschieben.
Habe folgende Frage: Wir haben am 12.01.2010 Post mit 3wöchiger Frist erhalten. Immer wieder kommt es hier zu Diskusionen wann denn dann die Frist abläuft. Meiner Meinung nach läuft sie "erst" mit Ablauf des morgigen Tages ab. Was meint ihr?
LG
Simba
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich bin der gleichen Ansicht. Was meinen den diejenigen bei dir für ein Tag?
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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- Forenfachkraft
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Die meinen fast alle, dass die Frist bereits heute abläuft, mit der Begründung:
3 Wochen = 21 Tage
12.01.2010 + 21 Tage = 01.02.2010, wobei die den Eingangstag als ersten Tag der Frist nehmen.
Bin total verunsichert
3 Wochen = 21 Tage
12.01.2010 + 21 Tage = 01.02.2010, wobei die den Eingangstag als ersten Tag der Frist nehmen.
Bin total verunsichert
- Ciara
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Die Frist ist ja eine 3 Wochenfrist und nicht 21 Tage. Das kann man ja nicht einfach umrechnen.
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es ist aber eine Wochenfrist und keine Tagesfrist.
188 BGB
lass dich nicht verunsichern! du hast recht =)
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Die Frist ist ja eine 3 Wochenfrist und nicht 21 Tage. Das kann man ja nicht einfach umrechnen.
lernt man doch auch so - wochenfrist = gleicher tag!
Liebe Grüße
Bärchi
Bärchi