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Verfasst: 04.09.2007, 09:53
von QueenMum
meine Abrechnungen an die RS sehen so aus:

[font=Comic Sans MS]Herrn
Hans Müller
Müllerstraße 1
12345 Müllerstadt


an ... RS-Versicherung zu
SchadenNr. ......
[/font]


Und dann kommt ganz normal eine Abrechnung mit Rechnungsnummer.
Das Original bekommt der Mandant, wenn er z.B. eine Selbstbeteiligung zu zahlen hat oder die Fahrtkosten zu einem Gerichtstermin oder vorsteuerabzugsberechtigt ist und die USt. aus der Rechnung begleichen muss mit einem Begleitschreiben, welchen Teil der beigefügten Rechnung er zu tragen hat. Wenn die Rechtsschutzversicherung zur Kostnetragung in vollem Umfang verpflichtet ist bekommt der Mandant eigentlich keine Rechnung von mir, weil das will der Chef nicht.

Ich fände gar nicht schlecht, wenn die Mandanten mal wüssten wie viel wir so kosten und was sie sich durch Ihre RS sparen so ab und an :wink:

Verfasst: 04.09.2007, 10:01
von Curry
Der Mandant bekommt die Rechnung in jedem Fall, ob er nun etwas zahlen muss oder nicht. Wenn es z.b. eine Firma ist muss diese die Rechnung kriegen, da sie sonst die USt. gar nicht geltend machen kann.

Der Mandant bekommt dann natürlich ein Begleitschreiben, in dem erläutert wird, ob er was zu zahlen hat und wenn ja, was genau. Der Mandant bekommt bestimmt nicht einfach eine Rechnung und keine Erklärung. Im Übrigen hat bei mir noch nie ein Mandant angerufen und nachgefragt, wieso er die Rechnung bekommt, obwohl die RS zahlt.

Verfasst: 04.09.2007, 10:04
von Letizia
Ja dann hast du ja Glück gehabt...bei mir gab es schon den einen oder anderen frechen Anruf....trotz Erklärung!

Verfasst: 04.09.2007, 10:14
von Sabrina1980
Also wir schicken die Rechnung auch erstmal nur an die RS. Wenn die nicht alles trägt, dann bekommt der Mandant eine unter Abzug der Zahlung der RS.

An wen adressiert Ihr Rechnungen, die z. B. an den Gegner bei einer Zahlungsaufforderung gehen oder an die gegnerische Haftpflicht bei Unfallsachen? Wie macht Ihr das da mit den Rechnungsnummern?

Verfasst: 04.09.2007, 10:17
von Curry
Grundsätzlich bekommt nur der Mandant eine Rechnung mit Rechnungsnummer. Der Gegner bekommt schon mal gar keine Rechnungsnummer, wenn der nämlich eine Firma ist, macht der nachher noch die USt. geltend. Der Gegner bekommt nur eine Kostenaufstellung ohne Rechnungsnummer.

Die gegn. Haftpflicht bekommt ebenso nur eine Kostenaufstellung, eine Endabrechnung geht an den Mandanten. Nur wenn die Haftpflicht den Auftrag zu einem Aktenauszug erteilt, dann ist diese Auftraggeber und diese allein bekommt eine Rechnung mit Rechnungsnummer.

Verfasst: 04.09.2007, 10:51
von lady_lydili
Genau bei einer Zahlungsaufforderung verteilen wir keine Rechnungsnummer. da gibts nur die Berechnung unten am Ende des Briefes. das ist auch viel besser, wenn dann zB nicht oder nicht alles bezahlt wird und man einigt sich etc. da brauchst du nicht ewig rumbuchen, gutschreiben etc.

Verfasst: 04.09.2007, 10:57
von StineP
Ja das stimmt....... Das kann man sich gleich vorab sparen ;)

Verfasst: 04.09.2007, 11:05
von lady_lydili
[ot] hey stine, neues avatar. selber gemalt? :-) [/ot]

Verfasst: 04.09.2007, 11:39
von StineP
OT back:

Nein, das mal nicht ;)

Zum Thema hab ich jetzt aber noch mal ne Frage:

Wie macht Ihr das bei Kostenfestsetzungsanträgen - ohne Rg-Nr.? Auch bei PKH-Anträgen??

Verfasst: 04.09.2007, 11:41
von Curry
Kostenfestsetzungsanträge bekommen bei mir keine Rechnungsnummer. PKH-Anträge mache ich immer mit Rechnungsnummer.