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Verfasst: 26.08.2007, 16:27
von anwaltsliebling
GabiP. hat geschrieben:Aber Vorsicht! "In Vertretung" darf wirklich nur ein RA unterschreiben, ansonsten bitte im Auftrag. Sonst kann das bei "bösen" Kollegen ganz schön daneben gehen. Hatte ich schon mal.
Eben, das hab ich auch noch im Hinterkopf. Ich unterschreibe auch nur i.A.
Morgen werde ich erst einmal "Haufen" sichten :-) und dann sehe ich weiter.

Verfasst: 26.08.2007, 20:07
von Picobaby
Ich bin ab nächster Woche auch zwei Wochen alleine.

Mein Chef hat offiziell auch keinen Vertretungsrechtsanwalt. Nur als er 2004 für 6 Wochen in war, da hat er selbstverständlich einen bestellt... Ansonsten unterschreibe ich von ihm angefertigte Bänder auch mit "nach Diktat verreist", andere Schriftsätze, die ich selbst anfertigen muss "i. A.".

Wenn ich vom Gericht z. B. Stellungnahmefristen erhalte, so schreib ich gleich einen Verlängerungsantrag und weise darauf hin, dass sich RA noch im Urlaub befindet und ich darum bitte, die Frist bis ... zu verlängern. Da hat es bisher noch NIE Probleme gegeben. EB's lasse ich logischerweise liegen, da die Fristen erst in Gang gesetzt werden, wenn dieses bei Gericht eingeht.

Außerdem ist es in der Urlaubszeit bei uns immer sehr ruhig; wenn doch mal was sein sollte, habe ich den VertretungsRA von Australien; den hab ich aber bisher noch nicht gebraucht...

Verfasst: 27.08.2007, 08:54
von Curry
Ich unterschreibe eigentlich auch immer mit i.A.
Wenn dringende Sachen für´s Gericht sind, lass ich die Anwälte aus dem Kooperationsbüro unterschreiben. Das klappt eigentlich immer ganz gut.

Verfasst: 27.08.2007, 10:10
von charly03
Ich unterschreib auch immer mit i. A., wenn mein Chef abwesend ist. Und da wir ne Bürogemeinschaft sind, lass ich Gerichtsschreiben von einem der anderen Anwälte unterschreiben.

Verfasst: 29.08.2007, 08:26
von Taddy
Wie macht Ihr das mit diesen Blanko-Kopfbögen? Ich meine, Ihr wisst doch nicht, wie lang ein Text wird und wo dann die Unterschrift gesetzt werden soll?!

Verfasst: 29.08.2007, 09:44
von Grübchen
Das ist manchmal Fummelarbeit, ich hab immer eine Unterschrift auf der ersten Seite unten und dann welche auf einem Blankoblatt. Aber gebraucht habe ich das nie.

Die RA'e für die ich bisher gearbeitet haben, waren da auch eher locker, so nach dem Motto "Du weißt ja wie das geht", aber es gab auch immer eine Stelle zur Sicherheit, falls mal wirklich was ganz furchtbar dringendes ist. Z.b. neues Mandat. Ich habe neue Mandate immer angenommen auf einen Nachmittag gelegt und dann kam eine Vetretung damit die Sachen schon mal augenommen sind. Waren aber meist befreundete Anwälte für die meine Chefs das dann auch gemacht haben.

Verfasst: 29.08.2007, 10:33
von Taddy
Und was machst Du dann mit den Unterschriften auf dem Blankoblatt? Aufkleben, wo normalerweise die Unterschrift ist???

Verfasst: 29.08.2007, 10:35
von StineP
Nein, einfach den Text so fummeln, dass die Unterschrift drauf passt....... Drucken tust es ja eh ;)

Verfasst: 29.08.2007, 10:37
von Taddy
Ach so, jetzt verstehe ich das. Hm, vielleicht sollte das auch mal versuchen.

Verfasst: 29.08.2007, 10:44
von Sabrina1980
Mein Chef ist derzeit auch im Urlaub. Ab Montag ist er wieder da. Wir machen das immer so, dass ich i. A. ... und drunter (für den urlaubsbedingt abwesenden RA ... ) unterschreibe. Rechnungen und Post ans Gericht unterschreibt eine Anwältin, die für ihn die Urlaubsvertretung (anhand von Unterschriften) macht. Bisher gab es nie Probleme.