Re: Empfangsbekenntnis
Verfasst: 11.11.2011, 10:14
Guten Morgen an alle §§-Fans !
Ja also ich meine das so, dass ich z.B. für die Geltendmachung des Umgangsrechts bevollmächtigt wäre aber nur dafür. Wie wäre es jetzt wenn mir z.B. ein Antrag auf Übertragung des Sorgerechts des Gegners über das Gericht per EB zugestellt wird, mit Zwei-Wochen-Frist zur Stellungnahme, ich dafür jedoch nicht bevollmächtigt bin.
Ähnlich könnte es laufen, wenn z.B. erst nur Scheidung beantragt wird, ich auch nur dafür bevollmächtigt wäre, und im Laufe des Verfahrens mir ein Antrag auf Zahlung von Trennungsunterhalt per EB zugestellt würde mit Zwei-Wochen-Frist zur Stellungnahme und ich dort ebenfalls nicht bevollmächtigt wäre. Im Kommentar hab ich auch schon geblättert. Wenn ich es richtig verstehe könnte ich die Antragsschrift einfach wieder zurückschicken - ohne Unterzeichnung des EB mit Hinweis das ich in der Sache nicht mandatiert bin und ich muss das EB auch nicht unterzeichnen. Aber was ist mit der Frist, also wenn die Frist schon abgelaufen ist. Gibt`s dann Probleme ?? Ich meine das die Frist für mich nicht gelten würde, weil ich nicht Prozeßbevollmächtigter bin !?
Ja also ich meine das so, dass ich z.B. für die Geltendmachung des Umgangsrechts bevollmächtigt wäre aber nur dafür. Wie wäre es jetzt wenn mir z.B. ein Antrag auf Übertragung des Sorgerechts des Gegners über das Gericht per EB zugestellt wird, mit Zwei-Wochen-Frist zur Stellungnahme, ich dafür jedoch nicht bevollmächtigt bin.
Ähnlich könnte es laufen, wenn z.B. erst nur Scheidung beantragt wird, ich auch nur dafür bevollmächtigt wäre, und im Laufe des Verfahrens mir ein Antrag auf Zahlung von Trennungsunterhalt per EB zugestellt würde mit Zwei-Wochen-Frist zur Stellungnahme und ich dort ebenfalls nicht bevollmächtigt wäre. Im Kommentar hab ich auch schon geblättert. Wenn ich es richtig verstehe könnte ich die Antragsschrift einfach wieder zurückschicken - ohne Unterzeichnung des EB mit Hinweis das ich in der Sache nicht mandatiert bin und ich muss das EB auch nicht unterzeichnen. Aber was ist mit der Frist, also wenn die Frist schon abgelaufen ist. Gibt`s dann Probleme ?? Ich meine das die Frist für mich nicht gelten würde, weil ich nicht Prozeßbevollmächtigter bin !?