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Verfasst: 29.08.2009, 16:49
von Konsumkind
Wenn er die Akte doch schon in der Hand hatte und nur vergessen hat die blöde EB zu unterschreiben, wüsste ich nicht, wo das Problem liegen sollte.

Verfasst: 29.08.2009, 22:50
von skugga
Kannst Du das immer hundertprozentig sagen?

Verfasst: 30.08.2009, 00:54
von Konsumkind
Ja, natürlich.
Wenn die Akte im Band liegt, er dazu was diktiert und die EB da trotzdem noch ununterschrieben drin liegt, kann ich dies zu 100 % sagen. xD

Verfasst: 03.09.2009, 12:31
von Novia
ich hab sie nicht "gesammelt", ich selbst hatte auch 3 wochen urlaub und ich bin davon ausgegangen, dass mein chef das mit dem vertreter bespricht, was nicht der fall war....ich werd n teufel tun und die ebs unterschreiben, wenn mir das nicht ausdrücklich gesagt wurde...aber wie gesagt, hat sich ja jetzt zum glück erledigt...

Verfasst: 03.09.2009, 13:46
von eva:-)
Bei uns erhalten die Posteingänge mit EB ein Postit und den Hinweis von mir mir Unterschriftenkürzel und Datum der Prüfung, dass die im EB aufgeführten Schriftstücke auch mit dem EB eingangen sind. Falls mein Chef das EB dann mit der Postdurchsicht nicht unterzeichnet, kommt es in die Unterschriftenmappe. Soviel Vertrauen muss dann m.E. bestehen, dass ich korrekt geprüft habe und er das nachträglich einfach unterzeichnen kann.

Mein Chef ist auch für 3 Wochen im Urlaub und die EB`s sofern keine kürzeren Fristen als unter 3 Wochen ausgelöst werden, lass ich sie liegen. Die Gerichte melden sich meist nicht vor Ablauf von 2-3 Wochen. Die anderen EB`s lasse ich von einem anderen befreundeten Anwalt unterzeichnen, gleiches gilt für wichtige unaufschiebbare Schriftsätze oder Fristverlängerungsanträge (wegen Urlaub).

Ich sehe das nicht so eng und verstehe gar nicht wieso der vertretende Anwalt die EB`s nicht unterzeichnen sollte. Posteingang ist Posteingang und laufende Frist ist laufende Frist und wird notiert. Und wie gesagt, zur Not Fristverlängerung wegen Jahresurlaub des sachbearbeitenden Rechtsanwalts beantragen.

Hat bisher immer funktioniert.

Verfasst: 04.09.2009, 11:20
von likema31
Sagt mal, wie ist das denn, wenn ein RA Pflichtverteidiger ist und ein EB kommt?

Ich hab grade das Problem, dass eine Anklageschrift zugestellt wurde und Stellungnahmefrist von 7 Tagen läuft. Der bearbeitende RA ist aber in Urlaub. Kann ich jetzt als seine Vertretung das EB unterzeichnen und gleichzeitig Fristverlängerung beantragen oder nicht?

Oder Fristverlängerung beantragen und das EB nicht unterzeichnen?

Oder gar nichts machen?

Verfasst: 04.09.2009, 11:28
von Adora Belle
Ist es denn wahrscheinlich, daß Stellung genommen werden soll? Diese Frist ist doch meist eh nicht relevant. Du kannst weitere Beweismittel benennen oder die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen. Beides kommt nur äußerst selten überhaupt in Frage. Außerdem bist Du mit der Benennung von Zeugen oder Beweisanträgen oder was weiß ich doch nicht ausgeschlossen, wenn Du die Frist nicht einhältst.

Ich würde an Deiner Stelle klären, ob irgendwas zu veranlassen ist, und dementsprechend entweder das EB kommentarlos zurückfaxen oder (für den unwahrscheinlichen Fall, daß das nötig ist) mit Fristverlängerungsantrag. Jedenfalls kannst Du nicht EBs ewig liegen lassen, wenn Du Vertreter nach § 53 II bist.