Verfasst: 01.06.2008, 11:52
Ich schreib auf das entsprechende Schreiben das Datum drauf, das auf dem EB steht. Schließlich beginnt an diesem Tag dann auch die Frist.
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Aber wenn du den Eingangsstempel drauf machst, wenn es tatsächlich gekommen ist, ist das nicht verwirrend für den Mandanten? Der SB ist eine Woche in Urlaub. Du schickst dann dem Mandanten z.B. das Urteil und teilst iihm mit, dass 1 Monat Frist zur Rechtsmitteleinlegung bleibt. Aber lt. EB hast du ja dann einen Monat und eine Woche Zeit.Sonnenblume hat geschrieben:Wann es tatsächlich angekommen ist. Das EB zeigt ja nur wann es der SB bekommen hat, der Eingangsstempel wann es in die Kanzlei gekommen ist
das kam bei uns jetzt noch nicht so vor, aber in so einem Fall würden wir die sache vermutl. eh Vertreter vorlegen (der das EB dann am selben Tag unterschreibt) oder wir würden das Schr. Mdt erst 1 woche später zukommen lassen, mit dem Hinweis, dass SB das jetzt gesehen hat, wir bis zum tt.mm.jjjj zeit haben Rechtsmittel einzulegen, denk ich mal, also bis jetzt gabs noch keine KomplikationenAber wenn du den Eingangsstempel drauf machst, wenn es tatsächlich gekommen ist, ist das nicht verwirrend für den Mandanten? Der SB ist eine Woche in Urlaub. Du schickst dann dem Mandanten z.B. das Urteil und teilst iihm mit, dass 1 Monat Frist zur Rechtsmitteleinlegung bleibt. Aber lt. EB hast du ja dann einen Monat und eine Woche Zeit.