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Verfasst: 01.06.2008, 11:52
von schneewittchen1984
Ich schreib auf das entsprechende Schreiben das Datum drauf, das auf dem EB steht. Schließlich beginnt an diesem Tag dann auch die Frist.

Verfasst: 01.06.2008, 12:01
von jenniver
Sonnenblume hat geschrieben:Wann es tatsächlich angekommen ist. Das EB zeigt ja nur wann es der SB bekommen hat, der Eingangsstempel wann es in die Kanzlei gekommen ist
Aber wenn du den Eingangsstempel drauf machst, wenn es tatsächlich gekommen ist, ist das nicht verwirrend für den Mandanten? Der SB ist eine Woche in Urlaub. Du schickst dann dem Mandanten z.B. das Urteil und teilst iihm mit, dass 1 Monat Frist zur Rechtsmitteleinlegung bleibt. Aber lt. EB hast du ja dann einen Monat und eine Woche Zeit.

Verfasst: 01.06.2008, 12:04
von Manu_75
Wir machen das auch nicht so. Da wird gleich der Eingangsstempel aufs EB geklatscht. Wenn der SB im Urlaub ist, nimmt sich notfalls einer der Kollegen der Sache an.

Verfasst: 01.06.2008, 13:30
von sunshine24
Das mit dem EB ist bei uns auch so. Wenn ich Post mache und da kommt eins, klatsch ich den Eingangsstempel dort drauf, wo steht "Ort, Datum". Und auf die Schriftstücke das gleiche Datum wie auf dem EB!

Verfasst: 01.06.2008, 14:03
von el mirasol
Aber wenn du den Eingangsstempel drauf machst, wenn es tatsächlich gekommen ist, ist das nicht verwirrend für den Mandanten? Der SB ist eine Woche in Urlaub. Du schickst dann dem Mandanten z.B. das Urteil und teilst iihm mit, dass 1 Monat Frist zur Rechtsmitteleinlegung bleibt. Aber lt. EB hast du ja dann einen Monat und eine Woche Zeit.
das kam bei uns jetzt noch nicht so vor, aber in so einem Fall würden wir die sache vermutl. eh Vertreter vorlegen (der das EB dann am selben Tag unterschreibt) oder wir würden das Schr. Mdt erst 1 woche später zukommen lassen, mit dem Hinweis, dass SB das jetzt gesehen hat, wir bis zum tt.mm.jjjj zeit haben Rechtsmittel einzulegen, denk ich mal, also bis jetzt gabs noch keine Komplikationen

Verfasst: 01.06.2008, 14:24
von Ciara
Also bei mir haben es dann immer die anderen Anwälte an sich genommen und entweder bearbeitet oder sonst was damit gemacht. Ich hab das Datum raufgeschrieben an dem ich die Post aufgemacht habe.

Verfasst: 01.06.2008, 15:01
von jenniver
Wir stempeln das EB inkl Schriftstück auch an dem Tag, an dem es kommt und schreiben dann handschriftlich das Eingangsdatum darauf. Wenn der RA. nicht da ist, unterschreibe ich das EB und sende es am gleichen Tag noch ans Gericht zurück.

Verfasst: 01.06.2008, 15:04
von el mirasol
Wieso macht ihr das denn doppelt (Stempel und handschrift.)?

Verfasst: 01.06.2008, 15:10
von jenniver
Gute Frage, :nachdenk: Haben wir schon immer so gemacht. Ich weiß es nicht. Wenn Chef die Post öffnet, stempelt er direkt in das Datumsfeld und unterschreibt nur. Darüber habe ich bisher noch keine Gedanken gemacht. So gelernt und immer so gemacht.

Verfasst: 01.06.2008, 16:02
von el mirasol
War denn schon mal ein Unterschied zwischen den Daten? Vielleicht zeigt das handschriftl. ja, wanns der SB gesehen hat