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Re: Eingangsstempel auf vollstreckbaren Ausfertigungen

Verfasst: 20.02.2013, 11:54
von gkutes
ich würd die einfach wieder "richtig" tackern und hernehmen 8)

Re: Eingangsstempel auf vollstreckbaren Ausfertigungen

Verfasst: 20.02.2013, 12:14
von Loki
jojo hat geschrieben:Ja, schick hin: Ist put, mach wieder heile..
Danke, so werden wir es machen! :mrgreen: Da freut sich das Gericht bei ca. 100 Titeln ...

Re: Eingangsstempel auf vollstreckbaren Ausfertigungen

Verfasst: 20.02.2013, 12:19
von Soenny
jojo hat geschrieben:Ja, schick hin: Ist put, mach wieder heile..
Tschuldigung, aber :lolaway

Re: Eingangsstempel auf vollstreckbaren Ausfertigungen

Verfasst: 25.02.2013, 12:24
von Grübchen
Jojo pustet die Titel wieder heile :duckrenn

Im Übrigen enttackere ich nix (schon gar nicht beim Arbeitsgericht). Das liegt zum einen an meiner Ausbildung (da wurde einem auf die Hände gehauen beim Versuch :mrgreen:) und wegen Jojo :angst

Re: Eingangsstempel auf vollstreckbaren Ausfertigungen

Verfasst: 25.02.2013, 13:20
von jojo
:mrgreen: Bei uns ist die Welt halt noch in Ordnung... :mrgreen: :mrgreen:

Re: Eingangsstempel auf vollstreckbaren Ausfertigungen

Verfasst: 25.02.2013, 13:37
von Frau_Amsel
Also ich stempel die Vollstreckbaren Ausfertigungen auch immer.

Wenn das falsch wäre, würde das Gericht oder der GVZ bei der Vollstreckung darauf hinweisen, dass der Titel damit entwertet ist. Is aber noch nie vorgekommen...

Re: Eingangsstempel auf vollstreckbaren Ausfertigungen

Verfasst: 28.02.2013, 11:27
von BLDReFaA
Ich habe zu dem Thema enttackern von Titeln auch noch eine Frage:

Jemand von euch hatte geschrieben, dass die Abschrift eines Titels, die mitgeschickt wird, enttackert, kopiert, gescannt und sonst noch alles damit gemacht werden darf.
Nun habe ich in einer Sache ein Urteil bekommen. Sowohl eine Ausfertigung mit getackertem Eselsohr und Stempel als auch eine Abschrift (die wir an die Mandantschaft weiterleiten).
Diese Abschrift jedoch ist genau wie die Ausfertigung ebenfalls mit Eselsohr und Gerichtsstempel versehen.
Was gilt da nun? Darf ich die enttackern oder nicht?

Re: Eingangsstempel auf vollstreckbaren Ausfertigungen

Verfasst: 28.02.2013, 11:33
von Liesel
Nein, darfst du nicht. Sobald etwas gesiegelt ist - egal ob Ausfertigung, Abschrift oder sonstwas - darf das nicht enttackert werden.

Re: Eingangsstempel auf vollstreckbaren Ausfertigungen

Verfasst: 28.02.2013, 11:37
von BLDReFaA
Gut dann mache ich es nicht. Obwohl ich das schon irgendwie komisch finde.
Klar dass ich die Ausfertigung nicht enttackere, die geht nach nem Monat wieder ans Gericht wegen RKZ.
Aber die Abschrift? Die sieht das Gericht nie wieder, mal ganz davon abgesehen, dass unsere Mandantschaft die wohl beim einscannen auch enttackern wird.

Re: Eingangsstempel auf vollstreckbaren Ausfertigungen

Verfasst: 28.02.2013, 11:49
von jojo
Du darfst alles enttackern, was nicht (!) gestempelt ist.