Vorgehen mit Vorschüssen/Geldforderung

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dina27
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#11

21.02.2013, 16:51

So schön zu wissen, dass es Euch auch so geht!

Wie Du das beschreibst könnte wirklich 1 zu 1 aus unserem Büro kommen :pfeif
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Frau Geheimrat
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#12

22.02.2013, 09:10

Bei Erstberatungsgesprächen rechne ich gleich nach dem Beratungstermin ab und schicke dem Mandanten die Rechnung zu. Wir wollten einführen, dass die Mandanten, das Geld direkt bar zum Termin mitbringen, da wir aber keine Pauschale für ein Erstberatungsgespräch haben und immer noch nach der alten Fassung der BRAGO abrechnen, kann vorher nie genau gesagt werden, wie hoch die Rechnung letztendlich wird. Leider springen uns auch viele Mandanten bereits am Telefon ab, die keine RSV haben, weil ich immer wieder zur Kostenfrage antworten muss: wir rechnen nicht mehr als 190 EUR netto ab. Viele wollen/können das nicht bezahlen.

Bei Klagen und außergerichtlichen Angelegenheiten rechne ich die Gebühren auch immer direkt nach Fälligkeit ab, d.h. Verfahrensgebühr gleich mit Einreichen der Klage, Terminsgebühr nach erfolgter Wahrnehmung des Termins usw.

Alle guten Vorsätze meinerseits wurden auch von meinem Chef ignoriert. Da hilft nur: immer wieder zusammensetzen und gemeinsam nach Lösungen suchen, wie man solche Löcher in der Kanzleikasse zukünftig besser vermeidet.
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