Schreiben "Vorab per Fax" zu senden ist bei vielen wohl einfach usus. Aber dass dann das Fax auch noch zwei mal geschickt wird, hab ich hier noch nicht gesehen. Das ist wirklich eine Frechheit.
Da gibt es aber eine einfache Lösung: Computerfax. Da entscheidet man dann selbst, was man ausdruckt und was nicht. Alles, auf dem "vorab per Fax" steht, kann man dann einfach als PDF zur e-Akte nehmen, ohne es auszudrucken. Notiz machen, dass Original noch kommt mit einer Frist (falls es eben doch nicht kommt) und gut ist.
Exkurs: Und wenn man schon bastelt, kann man auch gleich auf IP-Telefonie umstellen. Ist inzwischen auch berufsrechtlich völlig unproblematisch, da auch die Analog- und ISDN-Anschlüsse nach dem ersten Verteiler VoIP-Verbindungen sind. Echte Punkt-zu-Punkt Verbindungen gibt es nicht mehr und können daher auch nicht mehr gefordert werden.
Abschriften per Fax?!?
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- Forenfachkraft
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Das ist so eine Unsitte... In meiner alten Kanzlei (Insolvenzverwaltung) haben wir von manchen Kanzleien die Forderungsanmeldungen inklusive (!!!) Anlagen doppelt vorab bekommen, die bestehen ja gern mal aus 100 Seiten und mehr, das ganze dann in Papierform per Post noch hinterher und nebenbei ungezählte Anrufe von anderen, ob denn das Papier oder der Toner leer sei, man versucht schon länger etwas zu faxen, aber es geht bei uns nicht durch... Tja... Woran das nur lag... *augen verdreh*
Ich hab dann immer in den Kanzleien angerufen und denen erklärt, dass mir 1 Seite (nämlich die tatsächliche Anmeldung) vollkommen ausreicht und eigentlich hätte ein Anruf vorher gereicht, um abzuklären, ob es tatsächlich an dem Tag jetzt noch sein muss... Je nachdem wie knapp das Gericht die Frist zur Abgabe der Tabelle gesetzt hat, wäre Posteingang am nächsten Tag vollkommen ausreichend gewesen...
Wenn es schon auf den letzten Drücker sein muss bzw man einen Nachweis braucht, muss man trotzdem nicht so verschwenderisch mit Papier, Toner und Strom umgehen... Ein bisschen Hirn einschalten hat noch keinem geschadet...
Ich hab dann immer in den Kanzleien angerufen und denen erklärt, dass mir 1 Seite (nämlich die tatsächliche Anmeldung) vollkommen ausreicht und eigentlich hätte ein Anruf vorher gereicht, um abzuklären, ob es tatsächlich an dem Tag jetzt noch sein muss... Je nachdem wie knapp das Gericht die Frist zur Abgabe der Tabelle gesetzt hat, wäre Posteingang am nächsten Tag vollkommen ausreichend gewesen...
Wenn es schon auf den letzten Drücker sein muss bzw man einen Nachweis braucht, muss man trotzdem nicht so verschwenderisch mit Papier, Toner und Strom umgehen... Ein bisschen Hirn einschalten hat noch keinem geschadet...
- Lämmchen
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Eve also ganz ehrlich: Wenn ich einen Fristablauf zur Insolvenzanmeldung habe, faxe ich das auch. Für mich ist die Frist bindend um nicht noch drauf zu zahlen. Mir ist das neu, dass man die Fristen ohne irgendwas "überziehen" kann. ![Keine Ahnung-Smiley :ka](./images/smilies/ka.gif)
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Liebe Grüße
Das Lämmchen![Bild](http://smilys.net/sheep/smiley3007.gif)
Das Lämmchen
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Eben, wie gkutes schreibt: nur die Anmeldung, einfach, bestehend aus 1 Seite, von mir aus auch noch das Anschreiben, aber nicht noch alle 20 Rechnungen, 40 Lieferscheine und 50 Mahnungen und das ganze dann noch 2 Mal
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Ich denke, @Lämmchen wollte eher darauf
hinaus. Das klingt, als müsse man die Frist selbst nicht so ernst nehmen. Die Aussage hatte mich auch verwundert.Eve80 hat geschrieben:...um abzuklären, ob es tatsächlich an dem Tag jetzt noch sein muss... Je nachdem wie knapp das Gericht die Frist zur Abgabe der Tabelle gesetzt hat, wäre Posteingang am nächsten Tag vollkommen ausreichend gewesen...
Sie ist natürlich schon ernst zu nehmen, aber wenn zwischen Anmeldefrist und Abgabefrist mehrere Wochen liegen und die Tabelle nicht so umfangreich ist bzw leicht zu prüfen, weil viel tituliert, werden nach Fristablauf eingegangene Anmeldungen noch mit aufgenommen, spart uns ja dann auch Zeit und Arbeit, was weg ist, ist weg. Ich meine auch, in der Kommentierung stehts auch so, nagel mich aber nicht drauf fest, hab auch keinen Zugriff mehr drauf. Was anderes ist es natürlich, wenn im schriftlichen Verfahren geprüft wird, da wird nichts mehr nachgereicht.