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07.03.2010, 15:57
Also bei uns in der Kanzlei werden die Fristabläufe vom entsprechenden Tage auch erst eine halbe Stunde vor Feierabend unterschrieben, die werden dann vorab gefaxt und mit der Post hinterhergeschickt, da sind die Kosten dann auch "egal" hauptsache die Frist ist gewahrt.
Das Amtsgericht ist 15 Minuten Autofahrt von unserer Kanzlei entfernt, 3 Mal durfte ich, weil ich am dichtesten am Amtsgericht wohne, schon hinfahren, weil das Faxgerät des AG's nicht funktioniert hat, unser Faxgerät Mucken gemacht hat oder sonstiges...
Es reicht aber aus, wenn der Schriftsatz am ablaufenden Tage bis 24 Uhr per Fax beim Gericht eingeht. Es ist nur "vorab per Fax", also die Frist gewahrt, wenn der exakt gleiche Schriftsatz in den nächsten Tagen per Post bei Gericht eingeht.
Ich finde bei Fristen sollte man eine Ausnahme mit den Kosten machen. Diese dann in Kauf nehmen, aber dafür die Frist gewahrt haben!
Und dann wäre es mir auch egal ob das Gericht sagt, hauptsache die Frist ist gewahrt. Man muss ja nicht alle Fristen vorab faxen. Wir faxen nur die, die am "heutigen Tage" ablaufen!
Im Endeffekt zählt aber meist das, was die Rechtsanwälte sagen!... Wir führen ja nur aus...
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.