Grundsatzdiskussion mit dem Chef...

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
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Zonnie
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#11

19.06.2009, 09:10

Ist der Anwalt Einzelanwalt oder sind noch mehrere Anwälte in der Kanzlei?

Denn wenn er Einzelanwalt ist, kann ich das schon verstehen.
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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romex
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#12

19.06.2009, 09:12

Wie??? Mutterschutz???
Liebe Grüße,
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Ernie

#13

19.06.2009, 09:18

Für die Fristenberechnung ist es nicht relevant, wann das Urteil die Kanzlei erreicht hat, sondern wann der zuständige Rechtsanwalt dieses Urteil erhalten hat.

Wenn das Urteil z. B. am Freitag ins Haus kommt, der RA hat aber einen auswärtigen Termin und wird erst am Dienstag wieder in der Kanzlei sein, so wird beim sofortigen Ausfüllen des Eingangsdatums auf dem EB Zeit für den Rechtsanwalt verloren.

Nur böse Zungen reden hier von Zeitschinderei!
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Curry
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#14

19.06.2009, 09:21

Wir hatten das Thema hier schon öfter mal. Es gehört kein Eingangsstempel auf ein EB, der RA hat das Datum einzutragen, an dem er Kenntnis von dem Schriftstück erlangt hat. Ab diesem Zeitpunkt fangen die Fristen an zu laufen. Mit Zeitschinderei hat das nichts zu tun.

Ich habe hier in dieser Kanzlei noch nie ein EB selbst ausgefüllt, das Datum trägt immer mein Chef ein. Trotzdem notiere ich unsere Fristen ab Eingangsdatum in der Kanzlei und bisher haben wir diese dann auch immer eingehalten.
Curry

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romex
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#16

19.06.2009, 09:28

Nee, tut mir leid, aber dafür habe ich überhaupt kein Verständnis! Bei uns kommt der Eingangsstempel rauf - und zwar von mir!! Dann leg ich's meinem Chef in die Postmappe, er unterschreibt das EB, ich faxe oder schicke es zurück und fertig!

Wenn ein Anwalt Urlaub hat, kann ich doch die Gerichtspost nicht zwei Wochen liegen lassen!!! Bei uns kommt der der Eingangsstempel rauf, wenn die Post eingegangen ist!!! Wir reden hier nicht von einem Tag oder einem Wochenende dazwischen...

Und Curry, wo bitte liegt denn die Logik, wenn du am Freitag Post bekommst, die - sagen wir mal - StN-Frist notierst, und Dein Chef erst am Mittwoch das EB ausfüllt und unterschreibt. Wenn das so richtig wäre, dann müsstest Du doch eigentlich die Frist erst ab Mittwoch berechnen und notieren, oder???
Liebe Grüße,
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Ernie

#17

19.06.2009, 09:31

@ romex: Für die Handhabung wie z. B. bei mir oder Curry gibt es entsprechende Rechtsprechung (Stichwort: Wiedereinsetzung, Fristversäumung u. ä.).
gkutes

#18

19.06.2009, 09:39

also ich hätte keinen bock, die fristen immer doppelt zu notieren. man kann sich auch mehr arbeit machen, als nötig.

ein stempel kommt bei uns auch nicht auf das EB. ich schreib es mit der hand drauf. und ehrlich- wenn wir eine Frist von der Zeit her nicht schaffen, dann beantragen wir halt ne Fristverlängerung.
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Curry
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#19

19.06.2009, 09:45

Ich habe die Post auf dem Tisch und kann die nicht erst meinem Chef geben und abwarten, dass ich das Datum auf dem EB erfahre. Da wäre die Gefahr zu groß, dass ich die Akte nie wieder sehe... Deshalb notiere ich die Frist ab Eingangsdatum. Die Frist beginnt aber eigentlich erst an dem Tag zu laufen, an dem mein Chef von dem Schriftsatz Kenntnis erlangt.

Sollte es mal vorkommen, dass man die Frist nicht einhalten kann, dann müsste man nicht unbedingt Fristverlängerung beantragen. Aber wie gesagt, wir haben unsere Fristen bisher immer eingehalten.
Curry

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Sinchen
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#20

19.06.2009, 09:46

Ich persönlich finde das einen ganz schönen Aufwand, dass kein Stempel auf dem EB ist und alles vom Chef eingetragen wird und dann erst die Fristen notiert werden. Irgendwann weiß man gar nicht mehr, wann die Frist anfängt zu laufen. Mit einem Stempel sieht man gleich dann ist es eingegangen und dann läuft die Frist ab.
Immer schön lächeln. Mit einem Lächeln geht alles viel einfacher
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