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Verfasst: 08.10.2008, 08:49
von Steffi_1986
Vorzimmerkeule hat geschrieben:@Steffi

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass Du den Ausweis immer mit Dir zu führen hast, wenn Du auf der Arbeit bist. Bin allerdings davon überzeugt, dass auch die Möglichkeit besteht, dass der Arbeitgeber die Ausweise aller Mitarbeiter einsammelt und diese geschlossen für alle Mitarbeiter im Falle einer Überprüfung durch das Ordnungsamt (oder welches auch immer für die Überwachung von Schwarzarbeit zuständig ist) vorlegt.

Lediglich im Falle einer Arbeitslosigkeit musste man zumindestens früher den Sozialversicherungsausweis beim zuständigen Arbeitsamt abgeben, eben gerade um zu vermeiden, dass man schwarz neben dem Bezug von Arbeitslosengeld arbeiten geht und dadurch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Aber es ist halt nur ein Bauchgefühl, nix 1000 %-iges.

Haben denn Sozialversicherungsausweis und die neue Identifikationsnummer vom Finanzamt was gemeinsam??? Gelten damit die Sozialversicherungsausweise jetzt nimmer?
dein Baugefühl ist schon irgendwie logisch, doch ich denke, dass im Falle einer Kontrolle die sich auch mit einer Kopie zufrieden geben bzw. kann ich ja die Anmeldung und Beitragszahlungen nachweisen

Verfasst: 08.10.2008, 08:55
von Vorzimmerkeule
"also ich würde sagen ne kopie reicht in jedem fall! das is ja ein wichtiges dokument...wobei ich gestern post vom steueramt-dings-dums bekommen habe wegen dieser neuen identifikationsnummer...weiß gar ned ob die das jetzt nich ersetzt?! "

Hatte es hierauf, insbesondere auf den letzten Satz bezogen, Nephele. Aber haben das jetzt ja nu geklärt...

Verfasst: 08.10.2008, 08:57
von Vorzimmerkeule
Das ist von der Seite der Deutschen Rentenversicherung Bund:

Jeder Arbeitnehmer bekommt von seinem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis. Auf ihm stehen der Name und die Versicherungsnummer. Der Ausweis soll zum Beispiel der Aufdeckung von Schwarzarbeit und dem Missbrauch von Sozialleistungen – beim Arbeitsamt und der Krankenkassen – dienen. Der Ausweis wird automatisch nach erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung zugeschickt. Er ist bei Arbeitsbeginn dem Arbeitgeber vorzulegen. Einige Beschäftigte müssen in den Ausweis ein Lichtbild einkleben und ihn während der Arbeit bei sich führen. Dazu gehören: Mitarbeiter im Baugewerbe, Schaustellergewerbe und Gebäudereinigungsgewerbe, aber auch Beschäftigte im Gaststättengewerbe und Hotelgewerbe sowie in der Personenbeförderung und Güterbeförderung

Verfasst: 08.10.2008, 09:09
von anne1982
Moin Moin,

also bei uns sind lediglich Fotokopien des Ausweises hinterlegt. Allerdings auch nur wegen der Sozialversicherungsnummer.
Ich glaube der Ausweis muss nur "am Körper" getragen werden, wenn man irgendwo auf dem Bau (also draußen und nicht in einem Büro)arbeitet.

Bin mir aber nicht 100 %ig sicher.

Verfasst: 08.10.2008, 09:09
von Steffi_1986
also ich verstehe das so, er muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden, sprich, es reicht, wenn er ihn einmal im Original gesehen hat und er eine Kopie bei sich behält und wir sind also nicht dazu verpflichtet ihn ständig mit uns herumzutragen.

Verfasst: 08.10.2008, 09:10
von Steffi_1986
anne1982 hat geschrieben:Moin Moin,

also bei uns sind lediglich Fotokopien des Ausweises hinterlegt. Allerdings auch nur wegen der Sozialversicherungsnummer.
Ich glaube der Ausweis muss nur "am Körper" getragen werden, wenn man irgendwo auf dem Bau (also draußen und nicht in einem Büro)arbeitet.

Bin mir aber nicht 100 %ig sicher.
genau so verstehe ich das auch

Verfasst: 08.10.2008, 10:37
von Pepsi
ich hab meinen in meine Personalakte getan, da weiß ich wenigstens wo er ist, genauso wie die Lohnsteuerkarte ;-)

Verfasst: 08.10.2008, 10:48
von Steffi_1986
Pepsi hat geschrieben:ich hab meinen in meine Personalakte getan, da weiß ich wenigstens wo er ist, genauso wie die Lohnsteuerkarte ;-)
ok, aus euren Antworten schließe ich nun......... es macht scheinbar jeder anders und gibt scheinbar keine wirkliche Vorschrift, wie es nun wirklich ist :lol:

Da die Mutter meiner Azubine ihn gerne im Original bei sich zu Hause hätte, mach ich einfach eine Kopie und gib ihn ihr wieder mit.

Ich danke euch für eure Antworten

Verfasst: 09.10.2008, 15:34
von oje-oje
Ich hab meinen Sozi-Ausweis bei mir zuhause. Ich hab hier nur die Nummer mitgeteilt und fertig. Laut Anschreiben von vor zig Jahren, soll dieser bei sich getragen werden, mit Foto. Ich meine, wenn ich hier im Büro bin und mal eine Kontrolle kommt, dann kann man doch auch die Meldungen zur Sozialversicherungen und Beitragsnachweise an die Krankenversicherung vorzeigen

Verfasst: 10.10.2008, 19:00
von Maeva
Also mein Sozialversicherungsausweis ist auch bei der Personalabteilung... die passen schon gut darauf auf :-)