ZUSTIMMwenn die GK-Rechnung auf den RA ausgestellt ist, ist er der Kostenschuldner und die Weiterbelastung muss MIT Steuer an den Mandanten weiterbelastet werden.
Weiterbelasten der Gerichtskosten
- Puschelchen
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Rischtisch - aber auf den GK-Rechungen steht ja auch, wer der Kostenschuldner ist.... ok. wenns halt nicht draufsteht mit Steuer weiterbelasten - ist gespeichert!
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Jenau war das Gericht so schlau und hat die Rechnung direkt auf den Madanten ausgestellt - was ja meistens im Notariat der Fall ist - dann ohne MwSt. und Rg.Nr. und ansonsten jeweils mit, ist voll lästig vor allem in der Buchhaltung...Rischtisch - aber auf den GK-Rechungen steht ja auch, wer der Kostenschuldner ist.... ok. wenns halt nicht draufsteht mit Steuer weiterbelasten - ist gespeichert!
Vielen Dank an alle. Ich mache es jetzt mit Steuernummer und MwSt. Obwohl ich das nicht ganz verstehe. Dann muss die Kanzlei dies ja auch versteuern, obwohl es doch gar keine klassichen Einnahmen sind, oder?
Jup - so siehts aus.
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Ich würde die GK-Rechnung zurückgeben. Das Gericht soll einen Zusatz aufsetzen, dass Kostenschuldner der und der ist. Ist im übrigen seit längerer Zeit beim Mahngericht üblich.
So würde ich das auch machen!Jupp03 hat geschrieben:Ich würde die GK-Rechnung zurückgeben. Das Gericht soll einen Zusatz aufsetzen, dass Kostenschuldner der und der ist.
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bei gerichtsvollziehern klappt das auch ganz gut mittlerweile gewöhnen die sich auch dran, gleich von anfang an den richtigen schuldner drauf zu schreiben...Ich würde die GK-Rechnung zurückgeben. Das Gericht soll einen Zusatz aufsetzen, dass Kostenschuldner der und der ist. Ist im übrigen seit längerer Zeit beim Mahngericht üblich.
, aberWerWeißWas hat geschrieben:Vielen Dank an alle. Ich mache es jetzt mit Steuernummer und MwSt. Obwohl ich das nicht ganz verstehe. Dann muss die Kanzlei dies ja auch versteuern, obwohl es doch gar keine klassichen Einnahmen sind, oder?
das ist auch völlig falsch, weil bei Gerichtskosten immer der Kostenschuldner der Mandant direkt ist. Egal was auf dem Schreiben vom Gericht steht.
Nochmal:
auf GK niemals USt. (vgl. Nr. 152 UStR), da Kostenschuldner Partei ist
auf Auslagen wie EMA, Aktenpauschale, Handelsregister, immer mit USt. ,da Kostenschuldner Anwalt, auch wenn später Mandant bezahlt
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Wir rechnen hier auch immer alle Auslagen (auch GK) mit UST an den Mandanten ab. Das Finanzamt freut sich doch nachher nur, wenn wir UST erstatten müssen. Denen ist es ja egal, ob wir zuviel Mehrwersteuer oder den richtigen Mehrwertsteuerbetrag erstatten... ;o)
Persönlich bin ich auch dagegen. Ich würde wie DumdiDum auf die Auslagen Ust berechnen, auf GK aber nicht. Aber ich kann mich hier noch nicht durchsetzen... ;o)
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[color=#8040FF][font=Comic Sans MS][size=75][align=justify][i][b]Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten: "Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden..."[/b][/i][/align][/size][/font][/color]