Freistellung bei Erkrankung des Kindes / Kinderkrankengeld

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
eva:-)
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#11

28.07.2008, 13:01

@serafine75
ich laß mir bereits am Anfang eines Jahres die 10 Tage vom Vater meiner Tochter übertragen, da er mit unserer Tochter im Krankheitsfall aus beruflichen Gründen nicht zu Hause bleiben kann. So habe ich auch 20 Tag und bin nicht alleinerziehend. Und es erspart das Theater, wenn die ersten 10 Tage aufgebraucht sind - was manchmal bei kleinen Kindern sehr schnell gehen kann.

LG eva
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Kichererbse
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#12

28.07.2008, 13:19

Das mit dem Übertragen geht doch aber eigentlich nur, wenn ihr in der gleichen KK seit, ne?

I.Ü. ist es mit Nichten so, dass man von der KK 100% erstattet bekommt, man bekommt nur so ca. 60% - ich jedenfalls - und das bekomm ich vom 1. bis zum 10. Tag im Jahr. Von den mir vom AG abgezogen ca. 60,00 €/Tag bleiben mir dann noch 27,00 €/Tag übrig. Das liegt nicht allein an den Abzügen (KV, PV pp.)

In meinem Arbeitsvertrag ist i.Ü. die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle eines Kindes ausdrücklich ausgeschlossen :feuer an meinen alten Chef, der sich diese Klausel ausgedacht hat, die mein neuer/jetziger Chef vor sieben Jahren natürlich und leider übernommen hat. Ich damals in Unkenntnis und noch keine Mutter, hab das natürlich so unterschrieben.

Und ich bin noch mehr am A..., denn mein Partner ist privatversichert und hat erst recht keine Tage, die er krankmachen kann aufs Kind. Bleiben mir somit wirklich nur 10 Tage - die sind echt ein absoluter Witz, wie jeder, der schon ein krankes Kind hatte, weiß.
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#13

28.07.2008, 14:19

@Kichererbse
also die KK von meinem Mann muss da schon zustimmen, aber das regeln die Kassen unter sich meist selbst und es gibt eigentlich auch keinen Grund warum die KK des Partners (Vaters) etwas dagegen haben sollte.

LG eva:-)
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Kichererbse
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#14

28.07.2008, 14:43

klar gibt es einen Grund: Geld. Wenn es die gleiche KK ist, ist es wohl egal (die Frauen verdienen ja sowieso meistens weniger, daher macht die KK keine Miesen). Wenn es aber nicht die gleiche KK ist, warum machen die das? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Krankenkasse Mann etwas bezahlt, was die Krankenkasse Frau bezahlen sollte. Das ergibt doch keinen Sinn. Und zusammenarbeiten tun die doch garantiert nicht.

Du und dein Mann/Freund (weiß ich ja nicht) habt ihr unterschiedliche Krankenkassen oder seid ihr bei ein und derselben versichert?
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#15

28.07.2008, 14:53

Was das mit den 100 % angeht: Ohne jegliche Gewähr für Richtigkeit meine ich mich zu erinnern, daß das wohl in Kleinbetrieben möglich ist. Mir hat mal jemand sowas in der Richtung bezüglich Lohnfortzahlung bei Mutterschutz erzählt, vielleicht gilt das dann auch für andere Bereiche.
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#16

28.07.2008, 15:01

Nee, leider nicht. Das mit den Kleinbetrieben ist insofern richtig, als dass bei Krankheit der Mitarbeiter und bei Mutterschutz ab dem 1. Tag Lohnersatz gezahlt wird. Der Arbeitgeber wählt dabei vorher einen Prozentsatz aus, den er erstattet bekommen möchte und dementsprechend hoch oder niedrig ist dann der Beitrag dafür, den er monatlich zu zahlen hat. Der Arbeitgeber bekommt also nicht 100%, der Arbeitnehmer kriegt wie gewohnt die sechs Wochen Geld vom Arbeitgeber (bei Krankheit) und bei Mutterschutz halt die Schutzfristen lang Geld.

Alle Angaben natürlich ohne "Gewehr" ;) Wir sind nur ein EIN-FRAU-Betrieb, daher kann ich nur für uns sprechen, jeder handelt was anderes aus ;)
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#17

28.07.2008, 15:05

Ah, ich habe es gefunden. Die 100 % betreffen in der Tat nur Mutterschutz und Beschäftigungsverbot.

Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung
Lucie
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#18

28.07.2008, 15:17

Mit scheint, es herrscht ordentlich Verwirrung auf dem Gebiet "Kind krank".

Ich habe jetzt die Entgeltbescheinigung von der KK ausgefüllt. Mein Chef weigert sich, etwas anderes zu glauben, was ich ziemlich mies finde. Deshalb bräuchte ich es schon genau.

Das Kind ist bös gestürzt und hat sich die Zähne losgeschlagen. 3 Tage ist sie zu Hause geblieben, dann ihre Mutter, danach hat ihr Freund - nicht der Vater - eine Woche Urlaub (!) genommen.
PROBLEM ist nur ein unschönes Wort für HERAUSFORDERUNG
_steffi_

#19

28.07.2008, 16:53

Naja, dann verweist auf § 29 ArbG i.V.m. § 616 BGB, ich hab vorne einen Auszug reingestellt, danach bekommt sie 4 Tage lange voll Entgeltzahlung, falls sie nicht schon mal 4 Tage in dem Kalenderjahr zu Hause war.

Arbeitsbefreiung
(1) 1 Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts
nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden,
gelten nur die folgenden Anlässe:
:
:
e) schwere Erkrankung
aa) einer/eines Angehörigen, soweit sie/er ein Arbeitstag
in demselben Haushalt lebt, im Kalenderjahr,
bb) eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch
nicht vollendet hat, wenn im laufenden bis zu
Kalender jahr kein Anspruch nach vier Arbeitstage
§ 45 SGB V besteht oder bestanden hat, im Kalenderjahr

Dann bekommt sie 70% bzw. 60% (das hängt wahrschienlich von den Krankenkasse ab) für den 1. bis zum 20. Tag von Euch den Rest von ihrer Krankenkasse. Das würd ich aber echt vorher mit Krankenkasse klären.
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#20

17.03.2009, 13:41

_steffi_ hat geschrieben: § 29 ArbG i.V.m. § 616 BGB,
§29 ArbG
Ich kann dieses Gesetz nicht finden.


Nur, " 29 TVöD
Betrifft m. E. aber wohl nur Personen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind.

Ich muss sagen, dieser Thread verwirrt mich mehr als dass er Licht ins Dunkel bringt..... :(
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