Seite 2 von 2

Verfasst: 27.02.2008, 09:48
von Curry
Ein Verbraucher ist nicht automatisch nach 30 Tagen in Verzug, dieser muss noch gesondert darauf hingewiesen werden.

Ich mahne immer erst nach einem Monat an.

Verfasst: 27.02.2008, 09:56
von Gast
Also ich hab früher auch nie ein Datum reingeschrieben,daraufhin haben die Leute nie bezahlt. Erst nach der 1. oder 2. Mahnung :evil: Seit drei Monaten schreib ich immer ein Datum rein,bis wann das Geld hier sein muss (bis zu drei Wochen spätestens) . Das klappt bis jetzt super,hat sich sehr verbessert mit den Zahlungseingängen !

Ich finde nicht, dass das unhöflich ist, find das vollkommen legitim

Verfasst: 27.02.2008, 09:59
von Tigerentchen
Bei uns steht ein Zusatz "Um Ausgleich binnen 14 Tagen wird freundlich gebeten" unter der Rechnung. Die meisten zahlen auch innerhalb der 14 Tage. Die Akten lege ich dann immer 1 Monat auf Wiedervorlage und schreibe ggf. dann die erste Zahlungserinnerung.

Verfasst: 27.02.2008, 10:11
von Mr.Black
Smilie hat geschrieben:Als wenn nichts in der Rechnung steht, dann würde ich von einer Fälligkeit einen Monat und 1 Tag später ausgehen...
Wenn nichts in der Rechnung steht, dann ist diese sofort fällig. § 271 BGB

Verfasst: 13.03.2008, 10:13
von Andreas
:schieb aus dem Job-Bereich raus.

Verfasst: 13.03.2008, 10:17
von Gast
Also ich schicke nach 2 wochen die erste erinnerung raus, und wenn dann in den nächsten 2 wochen nichts geschieht schreib ich ne mahnung.

Verfasst: 13.03.2008, 10:19
von Bibi
Also wir schreiben auch kein Zahlungsdatum rein. Ich mahne das 1. Mal nach 6 Wochen und - sofern überhaupt notwendig - das 2. Mal nach 4 Wochen. Bisher sind wir damit auch immer gut gefahren.

Verfasst: 13.03.2008, 12:10
von florentina07
Unter unseren Rechnungen steht immer: "zahlbar innerhalb von 14 Tagen" aber spätestens nach einem Monat schreiben wir eine höfliche Erinnerung

Verfasst: 13.03.2008, 14:13
von Lahmi
Also wir schreiben bei Rechnungen an Gegner oder Mandant immer ein Zahlungsziel rein. Bei der RS mach ich das nicht. Die erste Mahnung schick ich dann zwei Wochen nach dem Zahlungsziel raus. Bei der RS leg ich mir die Akte gleich 4 Wochen auf WV.

@Curry: :zustimm
Ein Verbraucher ist NICHT automatisch nach 30+1 Tag im Verzug. Nur wenn er in der Rechnung darauf hingewiesen wird. Dann kann man auch ab diesem Datum Verzugszinsen berechnen. Ansonsten erst ab der ersten Mahnung.